FitX Sportstudio: Gerät wurde in gefährliche Position gestellt, kann man fristlos kündigen?
Hey!
In dem FitX Sportstudio in dem ich trainiere, wurde ein Gerät völlig ohne Intelligenz verschoben.
Das Management hat dieses Gerät verschoben.
Es handelt sich dabei um einen Zugturm, an dem man z.B. die Übung Fliegende vorgebeugt durchführen kann.
Derjenige, der diese Übung ausführt kommt mit seinen Armen sehr weit nach vorne, weil er ja die Kabel auf Spannung bringen muss.
Diese Maschine stand immer so, dass sich die Trainierenden nicht in die Quere kamen.
Nun wurde diese Maschine so hingestellt, dass genau vor diesem Gerät die Bänke stehen, an denen man z.B. Bankdrücken mit Kurzhanteln durchführen kann.
Folgende sehr gefährliche Situation ergab sich vor einer Woche:
Ich trainiere mit je 2 45kg Kurzhanteln Bankdrücken, während ich trainierte muss jemand anderes mit seinem Training an der gerade beschriebenen Kabelzugmaschine begonnen haben. Er trainierte Fliegende vorgebeugt.
Als ich gerade meine letzte Wiederholung mit den zwei 45kg Hanteln machte, krachte der Mensch am Kabelzug mit seinen Händen gegen meine 45kg Kurzhanteln, die ich gerade so noch hochdrückte.
Ich muss sicher nicht ausführlich beschreiben, was mit mir passiert, wenn mir eine oder beide 45kg Hanteln durch so eine rücksichtslose Aktion ins Gesicht oder auf den Oberkörper fallen. Rücksichtslosigkeit wird in diesem Studio leider sehr groß geschrieben.
Dem Management von FitX ist diese Situation bekannt und sie wird nicht abgestellt.
Wenn in einem Sportstudio eine Gefahr für erhebliche Verletzungen besteht, kann man dann fristlos kündigen UND muss das Studio die Beiträge der verbliebenen Monate zurückzahlen?
2 Antworten
Darauf eine fristlose Kündigung aufzubauen wäre nicht besonders sinnvoll. Du musst dem Betreiber zumindest die Möglichkeit (nachvollziehbar, daher schriftlich) geben, den Sicherheitsmangel abzustellen. Allerdings: wenn du aus den Vertrag raus willst, solltest du die durch die Unfallgefahr stark eingeschränkte Trainingsmöglichkeit als Grund aufführen. Vielleicht geht der Betreiber dann auf die Kündigung ein.
Du solltest auch darauf hinweisen, dass der Betreiber eine Verkehrssicherungspflicht und eine Garantenstellung hat. Im Falle eines Unfalls müsste er zivil- sowie strafrechtlich haften.
Dann warte mal ab, dass ein Unfall passiert. Dann werden sie ihre Pflichten teuer lernen müssen.
Ich würde das erst einmal der zuständigen Berufsgenossenschaft melden und um dringenden Besuch bitten.
Super, das werde ich tun. Danke!
Die sind leider der Meinung, dass sie gar keine Pflichten haben.
Deine Antwort hat mir sehr gut geholfen!