Firmenwagen am wohnort zulassen?
Kurz zur Sachlage:
Ich bin alleiniger Inhaber/Gesellschafter und Geschäftsführer meiner Gesellschaft.
Sitz und Anschrift sind gemeinsam in einem anderen Landkreis und Bundesland (MV) als mein Wohnsitz (SH).
Da ich selbst aber die meiste Zeit nicht n meinem Büro in MV bin, sondern mich in SH aufhalte und mich mit dem Firmenwagen auch hauptsächlich hier bewegen werde, würde ich es auch gern hier zulassen.
Nun meine Frage: Kann ich mein Fahrzeug auf die Firma in SH anmelden, oder MUSS es in MV angemeldet werden?
4 Antworten
Ein Firmenwagen ist ein Dienstfahrzeug einer Firma hat also auf den Firmensitz oder die Firmenanschrift zugelassen zu sein.. das erleichtert auch deinem Steuerberater den Nachweis das es ein Fimenfahrzeug ist und einen kleinen Zweitwagen ( für die Frau Freundin ) der als Haupfahrzeug der Person angemeldet wird ist dann das privatfahrzeug.. somit entfallen ev private Nutzungsabzüge
jedoch hatte ich mal irgendwo gelesen, dass es für den Geschäftsführer spezielle Sonderregelungen gibt, die finde ich jedoch nicht mehr wieder..
Wenn du Einzelunternehmer bist, kann das Fahrzeug ohnehin nur auf dich zugelassen werden.
Wenn der Wagen auf die Firma angemeldet wird muss er auch im Landkreis des Firmensitz angemeldet werden