Firmenverkauf-/Steuern

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Idee ist auch schon der Deutschen Steuerverwaltung gekommen. Daher gibt es die sogenannte "Wegzugsbesteuerung". Bei der Verlegung des Wohnsitzes in das Ausland werden daher im Prinzip alle Werte in Deutschland, die "mitgenommen" werden können wie die GmbH- Anteile, mit der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem tatsächlichen Wert bei Wegzug der Einkommensteuer unterworfen. In Deinem Beispiel kannst Du die Anteile nach Monaco oder auf die Bahamas oder sonst einen Steuerschlupflochstaat überführen, bei der Überführung wirst Du die 2 Mio. abzüglich der Gründungskosten in Deutschland versteuern müssen.

Helmuthk  01.09.2011, 21:56

Danke für den Stern, und ich hoffe, die Frage war nur theoretisch. Gruß Helmuthk

Um diese Frage beantwortet zu bekommen, brauchst Du viel Geld, das Du dann einem guten Steuerberater in die Hand drückst - oder aus Monaco überweist