Firmeneigentum kein nachweis?

4 Antworten

Erst einmal der tatsächliche Sachverhalt:

Was du tatsächlich an Arbeitsmitteln bekommen hast, musst du bei Unternehmensaustritt zurückgeben oder bei Verlust ersetzen.

Dann die etwaige Beweislage:

Wenn der Arbeitgeber behauptet, dass du Arbeitsmittel bekommen hast, und du behauptest, dass du keine bekommen hast, muss der tatsächliche Sachverhalt bewiesen werden.

Beweis hieße im Streitfalle, dass der Arbeitgeber es hinreichend glaubwürdig machen muss. Hinreichend glaubwürdig wäre es z.B., wenn ALLE Mitarbeiter diese Arbeitsmittel üblicherweise bei Antritt erhalten hatten und ein sachgerechtes Arbeiten ohne diese Arbeitsmittel nicht möglich wären. Oder Zeugenaussagen, dass sie dich regelmäßig mit diesen Arbeitsmitteln sahen (aber ich denke, so weit wird es nicht kommen, dass man sich vor Gericht sieht und auch noch Zeugen vorlädt).

Was DU nicht beweisen musst, dass du die Arbeitsmittel NICHT erhalten hast. Denn das wäre ein sog. Nichtbeweis, und diese gibt es idR. nicht.

Der Chef muss beweisen, dass du es bekommen hast.

Aber: Man sollte zu sich selber und zu seinen Mitmenschen ehrlich sein. Du hast die Sache ja bekommen wenn du ehrlich bist. Dann sei fair und steh dazu, dass du es verschlampert hast, und erstze es. Du möchtest auch fair von anderen behandelt werden!

Dann muss der Chef nachweisen, das es dir abhanden gekommen ist..

Wie hoch ist der Wert der Sache/n?