Finanzielle Unterstützungen während BFD
Während einem Jahr BFD, wenn ich umziehe und z.b. in Hamburg oder Berlin eine WG finde (oder auch eine Wohnung für mich alleine) welche finanziellen Unterstützungen kann ich beantragen?
Wohngeld kann man wohl beantragen, sobald man in der Wohnung/WG einzieht. Danach brauchen die wohl einige Monate bis man (rückwirkend) jeden Monat eine bestimmte Summe bekommt. Stimmt das und was muss ich noch beachten? Kann das jeder einfach so beantragen, wo beantragt man das und wieviel ist das, was man da bekommt?
Mietkostenzuschuss. Was genau ist das, kann ich das auch beantragen, zusätzlich zum Wohngeld? Wieviel ist das und wie genau läuft das ganze Prozedere hier ab?
Ich habe gehört, es gibt noch etliche weitere Zuschüsse. Welche beantragt man denn üblicherweise bei einem Jahr Freiwilligendienst, nachdem man von Zuhause ausgezogen ist?
Und eine zusätzliche Frage: meine Einsatzstelle: welche Zuschüsse muss sie geben, zusätzlich zu einer optionalen Aufstockung des "Taschengeldes" von ca. 300 Euro (max. 336 Euro glaub ich), falls sie mir keine Wohnung zur Verfügung stellen kann?
Bitte an dieser Stelle keine zu allgemeinen Informationen zum BFD, sondern nur auf die Fragen antworten! Am besten so ausführlich und hilfreich wies geht. Danke
1 Antwort
Möglicherweise hast du Anspruch auf ALG II. Aber da wir ja nicht alle deine Lebensumstände kennen, können wir das nicht beantworten. Das kannst du beim Jobcenter erfahren. Mietkostenzuschuss ist vermutlich der Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft nach dem SGB II, also ebenfalls ALG II.
Ob du Anspruch auf Wohngeld hast, kannst du bei der zuständigen Wohngeldstelle (häufig im Bürgerbüro) erfahren. Vorab kannst du mit einem Wohngeldrechner im Netz grob feststellen, ob es Sinn macht. (z. B.: http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html)
Da du nicht schreibst, wie alt du bist, sind möglicherweise auch noch deine Eltern unterhaltsverpflichtet.
Die Einsatzstelle muss dir gar nichts geben, außer dem Taschengeld. Sie muss auch nicht das maximal zulässige Taschengeld von 336 € zahlen. Alles wird individuell vereinbart. Wenn du also kostenlose Verpflegung, Fahrtkosten oder sonstiges haben möchtest, musst du dir eine Einsatzstelle suchen, die das zahlt.