Finanzielle unterstützung nach Studienabbruch gefolgt von einer Ausbildung?
Ich bin ein 26-jähriger Student, der das Studium womöglich gezwungen abbrechen muss, sofern ich die dritte Prüfung eines Moduls im nächsten Semester nicht bestehen sollte. Um im Fall des Falles nicht ganz ohne Plan da zu stehen, möchte ich einen Plan B haben, der dann eine gewöhnliche Ausbildung beinhaltet. Bisher arbeite ich für 850,- € (20 Std.) im Monat neben dem Studium und komme gerade so über die Runden.
Da ich bereits über 25 Jahre bin, habe ich weder Anspruch auf Kindergeld noch auf Unterhaltszahlung meiner Eltern. Ich möchte jedoch gerne weiterhin unabhängig bleiben und zumindest eine kleine eigene Wohnung beziehen können.
Den eigenen Unterhalt sowie Lebensmittel, etc. zu finanzieren, dürfte sich allein durch das Ausbildungsgehalt als schwierig erweisen. Einen kleinen Job nebenbei zu finden, der sich mit den Ausbildungszeiten verträgt, ist sicherlich auch nicht einfach - ich hätte aber grundsätzlich kein Problem damit.
Gibt es sonst noch Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für mich? Anspruch auf BAFöG habe und hatte ich nie, da meine Eltern zu gut verdienen. Ob Wohngeld oder BAB möglich sind, weiß ich nicht...
5 Antworten
In meinem Fall währe es nicht lückenlos und nur bedingt zielstrebig, da das Studium nach 13 Semestern abgebrochen wird. Hätte ich demzufolge keinen richtigen Anspruch sondern müsste "Glück" haben, dass meine Eltern bereit sind, mich zu unterstützen?
Richtig, Deine Eltern könnten sich weigern.
Eltern müssen nicht unbegrenzt zahlen oder zahlen.
Gibt es sonst noch Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für mich?
Wohngeld ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich
und zumindest eine kleine eigene Wohnung beziehen können.
Ein WG Zimmer für begrenzte Zeit reicht auch aus.
LG
johnnymcmuff
Nicht einfach "nicht richtig" schreiben sondern begründen und das am Besten mit Link.
Behaupten kann man viel, Fakten zählen.
LG
Falls keine Ausbildung abgeschlossen wurde und der Azubi über 25 ist, geht die Agentur vom erloschenen Unterhaltsanspruch aus. Das ist die derzeitige Praxis in NRW. Bab wird regelmäßig gewährt.
Da du hier auch von erloschen Unterhaltanspruch ausgehst, ist also elternunabhängiges Bab angesagt.
Außerdem nicht richtig, weil der Fragesteller mit Ausbildungsbeginn dem Grunde nach Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat und daher gemäß § 20 Abs. 2 WoGG das Wohngeldgesetz nicht auf ihn anzuwenden ist.
Gibt es sonst noch Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für mich?
Nein. Außer Wohngeld.
Dann musst du wohl deine Ausgaben herunterschrauben und/oder in eine WG umziehen und/oder den Nebenjob weiter ausführen und/oder wieder in das elterliche Heim ziehen.
Da ich bereits über 25 Jahre bin, habe ich weder Anspruch auf Kindergeld noch auf Unterhaltszahlung meiner Eltern.
Anspruch auf Unterhaltszahlung der Eltern hast du unabhängig vom Alter, sofern du das Studium einigermaßen zielstrebig verfolgst bis zum Abschluss der Erstausbildung. Es kann auch durchaus sein, dass deine Eltern weiter unterhaltspflichtig sind, auch wenn du dein Studium abbrichst und danach eine andere Ausbildung oder Studium aufnimmst.
Falsch, auf Haushalte zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAB haben (wie es hier der Fall ist), ist das Wohngeldgesetz nicht anzuwenden. § 20 Abs. 2 WoGG.
Anspruch auf staatliche Leistung hast Du nicht. Möglicherweise wird Dir aber ein Ausbildungskredit gewährt. Einfach mal persönlich (!!) in die Bank gehen und nachfragen (persönlich deswegen, weil Dir so ein Dir wohl gesonnener Berater vorab noch den ein oder anderen Tipp geben kann, wie Du Deine Chancen auf einen Kredit erhöhen kannst).
So lange du noch keine Erstausbildung abgeschlossen hast, sind deine Eltern zu deinem Unterhalt verpflichtet. Von staatlicher Seite hast du dabei nichts zu erwarten
Wie viel Unterhalt "darf" man denn verlangen? Kann man die Eltern vor die Wahl setzen, entweder die Unterkunft in dem eigenen Zuhause zu ermöglichen oder eine gewisse Summe an Unterhalt zu zahlen? Oder kann man unter Umständen sogar darauf bestehen, nicht bei den Eltern wohnen zu wollen, sondern Unterhalt für eine eigene Wohnung zu bekommen?
Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der "Düsseldorfer Tabelle"
Eigenes Einkommen wird auf diesen Anspruch verrechnet.
Dabei gilt ein Höchstsatz, von dem du dann (incl. deiner Unterkunft) leben musst.
Ansonsten hilft nur den eigenen Anspruch zurück zu drehen.
Gerade habe ich im Internet folgenden Satz gelesen: "Ein Unterhaltsanspruch besteht nur dann, wenn diese volljährigen Kinder noch in Ausbildung/Studium sind – und zwar zielstrebig und lückenlos."
In meinem Fall währe es nicht lückenlos und nur bedingt zielstrebig, da das Studium nach 13 Semestern abgebrochen wird. Hätte ich demzufolge keinen richtigen Anspruch sondern müsste "Glück" haben, dass meine Eltern bereit sind, mich zu unterstützen?
Vom Staat bekommst du jedenfalls nichts. Du würdest also von deiner Ausbildungsvergütung leben müssen.
Diese Antwort ist in praktisch allen Teilen falsch.
Falls du dem Grunde nach BAB berechtigt bist, sehen die Agentur f Arbeit bei Ü25 in der Regel von der UnterhaltsPflicht der Eltern ab. Dh, du bekommst auch bei reichen Eltern evtl Förderung. Ebenso wäre Umschulung denkbar. Rede mit Jobcenter und Agentur.
Ebenso wäre Umschulung denkbar.
Falsch.
Eine Umschulung bekommt man nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Rententräger, Jobcenter, Agentur für Arbeit oder der Berufsgenossenschaft gefördert.
BG: Voraussetzung Unfall
Rententräger: Wenn es gesundheitlich erforderlich ist und wenn man 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat.
AfA, Jobcenter: Man muss in der Regel einen Beruf erlernt haben und 4 Jahre darin gearbeitet haben.
Es muss erforderlich sein, z.B. weil man zu lange aus seinem Beruf raus ist oder weil es beruflich keine Perspektive gibt.
Kann man alles googeln Unter Umschulung, Voraussetzung Agentur für Arbeit.
LG
Umschulung ist ein Kann, falls andere Möglichkeiten der Eingliederung nicht greifen. Da Ausbildung mit BAB hier möglich ist, würde ich das erst probieren.
Umschulung ist ein Kann
Aber nicht in diesem Fall, weil keine Ausbildung abgeschlossen wurde.
So damit Du siehst, dass mein Kommentar stimmt, hier der Link:
http://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/
LG
Auch hier gibt es Ermessen des Beraters, deswegen rate ich zu Gespräch mit Agentur o Jobcenter.
Nein, kein Ermessen, sondern Bestimmungen.
Ermessen ist es erst dann, wenn es Voraussetzungen für eine Umschulung gibt.
Ich habe zwei Umschulungen hinter mir und habe mich mit dem Thema ausführlich befasst und viele Seiten darüber gelesen.
Gerade auch die Seiten von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter.
Ja fein. Es gibt einige besondere Programme für Studienabrecher, die haben dann eine verkürzte Ausbildung mit Bezug von Unterhalt in Höhe des Alg2. Aber die Hauptsache wäre immer: Reden mit dem JC bzw Agentur für Arbeit. -.-
-.-
Nicht richtig