Finanzamt schätzt Einkommen. Was tun?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gegen einen Schätzbescheid gibt es das Rechtsmittel des Einspruchs einzulegen binnen 1 Monats nach Zustellung.

Der Einspruch hat in Form der korrekten Einkommensteuererklärung zu erfolgen.

Unterbleibt dies, wird der Schätzbescheid bestandskräftig und Steuerschulden hieraus zwangsvollstreckbar. Dein Konto ist schneller gepfändet als du kucken kannst.

ich hatte zu viel zu tun, weggelegt, vergessen.

Nein. Steuern sind das wichtigste Thema für einen Unternehmer. Entweder machst du es ständig selbst (daher selbständig) oder du lagerst die Thematik kostenpflichtig an einen Steuerberater aus. Alles andere führt genau in das Problem in dem du gerade sitzt.

myquestion3 
Fragesteller
 17.12.2017, 10:15

D.h. Am besten morgen hin. Jetzt ist die Frage: ich habe durch mein Gewerbe keine Einnahmen gemacht. Es ruht. Mache hauptberuflich aktuell eine Ausbildung. Das Finanzamt meldet sich im Prinzip wegen des Gewerbes. Letztes mal war ich dort bei einer Sachbearbeiterin die auf diesen ganzen Formularen oben einfach einen hausinternen Code hinschrieb. Soll ich nun das gleiche machen oder was wäre am besten ? Besten Dank für die Nachricht !

kevin1905  17.12.2017, 11:03
@myquestion3

Am besten morgen hin

Du sollst die Beamten nicht vor Ort nerven, sondern eine Erklärung abgaben.

www.elster.de

Soll ich nun das gleiche machen oder was wäre am besten ?

Du gibst die Einkommensteuererklärung ab. Anlage G mit 0,- € und Anlage N entsprechend mit deiner Ausbildung.

Du solltest innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen, sonst muß die Steuer auch bezahlt werden; der Bescheid steht zwar "unter Vorbehalt der Nachprüfung" und ein Einspruch wäre nicht erforderlich und der Steuerbescheid könnte jederzeit geändert werden, aber dann kann man keine Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Dann solltest Du eine Steuererklärung einreichen mit entsprechender Einnahme-Übeschuß-Rechnung (ggf. auch Umsatzsteuererklärung).

Sofern Du gar nicht gewerblich tätig warst, sind die Einnahmen und Ausgaben mit Null anzugeben und eine entsprechende Erklärung beizufügen.

Nur - von irgendetwas wirst Du ja wohl gelebt haben....

Wird ein Schätzungsbescheid anstandslos bezahlt, ist für das Finanzamt der Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung gegeben.

myquestion3 
Fragesteller
 17.12.2017, 10:08

Danke gut zu wissen. :) ich bin aktuell in Ausbildung und habe das Gewerbe ruhen lassen also keine Einnahmen. Muss diese Steuererklärung abgeben weil ich einen Gewerbeschein habe.

Am 12.12. Ist der Brief geschrieben worden. D.h. Am 15. Bekanntgegeben? Also am besten morgen hin und was soll ich dann ausfüllen ? Direkt den Antrag ? Letztes mal war ich in einem Büro wo eine Frau einfach zahlen (irgendeinen internen code) drauf schrieb

Danke dir

wurzlsepp668  17.12.2017, 10:47
@myquestion3

@myquestion3:

was an "Dann solltest Du eine Steuererklärung einreichen mit entsprechender Einnahme-Übeschuß-Rechnung (ggf. auch Umsatzsteuererklärung)." verstehst du eigentlich nicht?

nachdem bereits ein Bescheid ergangen ist interessiert dieser "interne" Code des Sachbearbeiters überhaupt nicht!

dir wurde jetzt mind. 3x gesagt, Steuererklärung abgeben. (ELEKTRONISCH!)

Wenn Du Dich früh genug drum kümmerst, ist da noch was zu machen. gegen einen Steuerbescheid kann man Widerspruch einlegen. Das musst Du jetzt zügig machen und eine Steuererklärung einreichen. Sprich am besten nächste Woche gleich mit Deinem Sachbearbeiter vom Finanzamt. Die sind im allgemeinen auch durchaus hilfsbereit. Du musst Dich allerdings schnell drum kümmern, denn nach einer gewissen Frist ist kein Einspruch mehr möglich.

FordPrefect  18.12.2017, 09:26
Wenn Du Dich früh genug drum kümmerst, ist da noch was zu machen.

Richtig.

gegen einen Steuerbescheid kann man Widerspruch einlegen.

Nein. Aber Einspruch.

Das musst Du jetzt zügig machen und eine Steuererklärung einreichen.

Richtig.

Du must ne Umsatzsteuererklärung machen.

Zum Finanzamt gehen, und sagen, hab nix verdient, ist nicht.

Du kannst erst mal formal einen Wiederspruch einreichen.

Du brauchst das ELSTER Programm, und dann mach deine Steuererklärung.

Ansonsten must du zahlen.

Must du vielleicht so wie so, wenn das Finanzamt nicht mitspielt.

Denn Unwissenheit (oder Blödheit/ Faulheit) schützt vor Strafe nicht.

Das Finanzamt ist im Recht.

wurzlsepp668  17.12.2017, 00:33

ich bin mir zu 100% sicher, dass es hier NICHT um die Umsatzsteuer geht ....

byhteway: was soll der Wiederspruch (was ist das überhaupt???) bringen?

der Einspruch (so heißt das Dingends im Steuerrecht) würde abgelehnt. Welche Begründung soll herhalten? ich war zu faul, die Erklärung abzugeben?

die EINZIGE Begründung für einen möglichen Einspruch ist eine abgegebene Erklärung

myquestion3 
Fragesteller
 17.12.2017, 01:02
@wurzlsepp668

Einkommenserklärung. Na ja ich finde es merkwürdig wenn ich da dann eine Erklärung abgebe und dann trotzdem zahlen muss obwohl kein Einkommen existiert? Im Verwaltunfsverfahrensgesetz stehen ja auch Formfehler. Theoretisch haben sie es auch an die falsche Adresse gesendet ... und zwar an meine alte adresse... An meine Mutter . Neue Adresse habe ich rechtsgültig damals beim Einwohnermeldeamt geändert.

Habt ihr einen Vorschlag?

kevin1905  17.12.2017, 09:51
@myquestion3
Habt ihr einen Vorschlag?

Hast du bekommen:

Gib eine korrekte Steuererklärung ab.

ähm, Steuererklärung abgeben?

DU bist in der Beweispflicht, dass kein Einkommen vorhanden ist ... NICHT das Finanzamt