FI Schutzschalter kann nicht nachgerüstet werden?

2 Antworten

Wenn die Anlage aus dem Jahre 1978 stammt müsste ein FI nachrüstbar sein. Die Netzart TN-C im Haus, sprich zweiadrige Verdrahtung ohne einen separaten Schutzleiter (klassische Nullung) durfte seit 1973 mit Übergangsfrist bis 1974 nicht mehr angewendet werden. In dem Fall dürfte ein FI auch nicht eingebaut werden, denn der Schutzleiter (PE) und der Nullleiter (PEN) dürfen nicht geschaltet werden da ansonsten die Schutzfunktion weg nicht mehr gegeben ist. Bei Steckdosen wäre hier allerdings die Nachrüstung mittels Schukomat (Steckdose mit eingebautem FI) möglich. Allerdings sind diese Teile im Vergleich zu einem normalen FI und einer normalen Steckdose exorbitant teuer.

https://de.wikipedia.org/wiki/PEN-Leiter

Und die zum Zeitpunkt der Modernisierung gültige VDE-Norm schreibt seit 2011 (Übergangsfrist bis 2013) vor, dass alle Stromkreise in einer Wohnung die Steckdosen enthalten die einem elektrotechnischen Laien zugänglich sind und mit weniger als 20A abgesichert sind über einen 30mA-FI zu laufen haben. Bei Außenstromkreisen bis 32A. Am zweckmäßigsten sind hier mehrere Gruppen, oder gleich Kombinationen aus FI und Leitungsschutz. Ein FI für die ganze Anlage ist nicht mehr zulässig bei neuen Installationen und das ist auch nicht mehr zeitgemäß. Geräte die fest installiert sind wie der Küchenherd, oder fest installierte Warmwasserbereiter (Boiler, Durchlauferhitzer) brauchen auch nicht über einen FI zu laufen.

Entweder ist die Bude älter als gedacht, oder da hat damals einer gepfuscht.

Altanlagen unterliegen dem Bestandsschutz wenn sie noch den Vorschriften entsprechen die zum Zeitpunkt der Errichtung gültig waren. Wenn die Anlage unsicher ist, oder nicht mehr den Vorschriften entspricht ist der Bestandsschutz nicht mehr wirksam (Sicherheit geht vor Bestandsschutz). Wenn Erweiterungen der Anlage vorgenommen werden, muss die Erweiterung (zusätzliche Steckdosen z.B.) nach dem aktuellen Stand der Vorschriften vorgenommen werden. Ein Austausch vorhandener Betriebsmittel (Schalter gegen Schalter, oder Steckdose auswechseln) bewirkt kein Erlöschen des Bestandsschutzes.

Eine Anlage ohne FI ist nicht unsicher, aber der FI bietet noch eine zusätzliche Sicherheit.

wenn sie baujahr 78 ist,wäre er damals schon pflicht gewesen.in meiner region hat es der netzbetreiber schon ab 1970 verlangt

RMartin1986 
Fragesteller
 25.10.2016, 17:58

Dann frage ich mich weiterhin wie es sein kann dass ein Fachmann meint ,,nachrüsten geht nicht" ?! Danke dennoch für die Antwort

wollyuno  25.10.2016, 18:02
@RMartin1986

wenn die leitungen 2adrig verlegt wurden geht es nicht.die müssten 3 adrig sein

RMartin1986 
Fragesteller
 25.10.2016, 18:04
@wollyuno

Angenommen sie sind 2 Adrig, kann man dies dann so belassen oder muss hier ein Elektriker alles erneuern?

wollyuno  25.10.2016, 20:25
@RMartin1986

wenn die anlage damals so abgenommen wurde und nie etwas umgebaut wurde kannst es so lassen.ansonsten müssten wirklich alle leitungen erneuert werden

germi031982  26.10.2016, 22:43

Bei Netzart TT wurden die früher schon verlangt, bei TN aber erst ab 1984 in Räumen die eine Badewanne oder Dusche enthalten, ansonsten war ein FI nicht vorgeschrieben. Ist dann erst seit 2011 mit Übergangsfrist 2013 Pflicht geworden.

Bei TT wurde der FI damals verlangt weil man ansonsten die Abschaltbedingungen nicht hätte einhalten können. Die Impedanz des Schutzleiters ist bei TT ja wesentlich größer als bei TN.