Feuerwehr gerufen, wer zahlt?
Ich habe kleinere Explosionen und einen Brand mitbekommen, der auf einem Firmengelände passierte. Das Feuer war nicht groß, aber auf große Distanz eindeutig wahrnehmbar. Daraufhin rief ich die Feuerwehr, die schließlich dorthin ausrückte und nach guten zwei Stunden wieder abfuhr. Es war eindeutig kein Fehlalarm. Nun meinte ein Freund von mir, dass derjenige, der die Feuerwehr ruft, auch die Rechnung bezahlen muss. Nun ist mir etwas mulmig zumute. Was passiert denn jetzt?
6 Antworten
Nein, das ist Blödsinn. Brandeinsätze werden nicht in Rechnung gestellt - es sei denn, es gibt einen Verursacher (Brandstifter).
Totaler Blödsinn. Wenn derjenige, der die Feuerwehr ruft, die bezahlen muss, ruft die keiner mehr an. Genau das will man nicht.
Im Normalfall gilt, rufst du die Feuerwehr aufgrund einer tatsächlichen Notlage, wie bei dir einem Brand, zahlst du keinen Cent. Auch wenn du angenommen hast, dass es sich um einen Notfall handelt, bekommst du keine Rechnung gestellt. Ganz nach dem Motto: "Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig."
Rufst du die Feuerwehr aus Spaß an o.ä., übernimmst du die Kosten für den Gesamteinsatz und kriegst noch einen dran wegen Notrufmissbrauch.
In deinem Fall wird sicher nichts in Form einer Rechnung kommen.
Wenn Du annehmen durftest, daß es wirklich brennt, daß bekommst Du auch keine Rechnung. Selbst, wenn es ein Fehlalarm gewesen wäre.
Das wäre ja noch besser, da ruft jemand die Feuerwehr, weil er einen Brand entdeckt und muss den Einsatz bezahlen... Dann würde niemand mehr die Feuerwehr rufen, aus Angst vor Kosten
Wenn ein Feuerwehreinsatz nicht böswillig gemeldet war, sondern aufgrund einer Vermutung eines tatsächlichen Notfalls, dann zahlt der Anrufer nichts.