Feuerstättenbescheid - Heiz- oder Betriebskosten?

2 Antworten

Der Feuerstättenbescheid gehört im Gegensatz zur Immisionsschutzmessung zu den laufenden öffentlichen Lasten im Sinne des §2 Nr.1 BetrKV. Daher gehören diese Kosten NICHT in die Heizkostenabrechnung.

Siehe Urteil des AG Soest v. 6.2.2013, 12 C 280/12

anitari  17.01.2019, 16:44

Urteil eines AG, na ja ... Die Heizungsanlage ist eine Feuerstätte, darum gehören, die Kosten der Feuerstättenschau, meiner Auffassung nach, zu den Heizkosten.

Renick  17.01.2019, 16:46
@anitari

Ich denke, es muss so gemacht werden, wie es laut der Vorschriften vorgesehen ist, nicht wir wir es uns denken. Meinst du nicht auch?

anitari  17.01.2019, 16:51
@Renick

Da haßt Du sicher recht. Aber die paar € alle 3 Jahre sind doch kaum der Rede wert.

Renick  17.01.2019, 16:54
@anitari

Ja, da stimme ich dir zu. Es macht vom Betrag her keinen großen Unterschied, wo man die Position aufnimmt. Aber der Fragesteller möchte nun mal wissen, wie es laut Vorschriften korrekt sein sollte.

alles, was bezug zu heizkosten hat, gehört zu den heizkosten

eine putzfrau, die nur den heizungskeller reinigt, wäre auch heizkosten

chriskmuc  17.01.2019, 15:31

Woher nimmst Du diese Annahme? Die HK-Ablesefirmen fragen nicht nach dieser evt. umlagefähigen Position

anitari  17.01.2019, 16:53
@chriskmuc
Die HK-Ablesefirmen fragen nicht nach dieser evt. umlagefähigen Position

Müssen sie auch nicht. Die Ablese-/Abrechnungsfirmen machen was der Auftraggeber will.

anitari  17.01.2019, 16:54
@anitari

Übrigens sind Reinigungskosten des Heizungsraumes tatsächlich umlegbar, in den Heizkosten. § 2 BetrKV Punkt 4 b)