Festgeld pfänden und einziehen
Hallo,
ich habe gegen einen Schuldner eine Kontopfändung erwirkt und der Drittschuldner, seine Hausbank teilt mit, dass Festgeldkonten vorhanden sind, womit die mein Anspruch befriedigt werden kann.
Das Festgeld ist auf mehrere Jahre angelegt.
Offensichtlich müssen da Kündigungsfristen eingehalten werden oder gibt es eine Möglichkeit, die Forderung sofort nach Ablauf der vier Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und überweisungsbeschlusses einzuziehen ?
Gruss. Gerd.
3 Antworten
Die Kündigungsfristen interessieren Dich nicht.
Ziehe das Geld ein. Der Schuldner hat auch keine Rücksicht darauf genommen, ob Du Probleme hat.
Die Kündigungsfristen betreffen Dich nicht. Nach den 4 Wochen Haltezeit kannst Du auch dort hinein pfänden. Vorfälligkeitsentschädigungen usw. sind ein Problem des Schuldners mit dem Drittschuldner.
Gibts da eine Quelle ? Gruss. Gerd
ähm,das ist eher was für ein Anwalt.