Ferienwohnung angemietet?
Hallo , ich habe telefonischen eine Ferienwohnung gemietet für 4 Tage , bin dann aber doch nicht hingefahren Aus beruflichen Gründen.
Nun droht mir die Eigentürmer der Ferienwohnung. Wenn ich das Geld nicht überweise werden dann rechtliche Schritte eingeleitet bzw. Ist es überhaupt wirksam ?
9 Antworten
Auch eine Buchung via Telefon ist verbindlich. Soweit der Vermieter sie folgend nachweisen kann, kann er seine Forderung auch via Mahnbescheid und Co beitreiben.
Hat er deinen Namen und deine Adresse? Deine Telefonnummer? hat er für sich einen Buchungsbeleg angelegt? Das reicht doch schon als Beweis....
Eben.... und deine Nummer, sowie den Nachweis des Gespräches....
Ach und auf welchem Weg erreicht Dich dann seine Drohung ? - via Dosentelefonie?
Natürlich ist das wirksam. Du hast einen Vertrag abgeschlossen und zu Deinen vertraglichen Pflichten gehört die Zahlung der Miete.
Ich habe keinen Vertrag abgeschlossen !! Wir haben auch nichts schriftliches
Du hast telefonisch einen Vertrag abgeschlossen, und der ist zumindest theoretisch genauso gültig wie ein schriftlicher Vertrag.
nicht nur theoretisch - auch praktisch
das BGB sieht diese Art des Vertragsschlusses sogar ausdrücklich vor
Theoretisch deshalb, weil es schwierig ist, einen mündlich geschlossenen Vertrag zu beweisen.
Du hast einen Vertrag abgeschlossen.
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein mündlicher Vertrag genauso gültig wie ein schriftlicher. Typisch ist dabei der Vertragsabschluss per Handschlag.
Ein mündlicher Kaufvertrag kommt - rechtlich gesehen - zustande, wenn der Käufer seine Bereitschaft erklärt, einen Gegenstand zu einem bestimmten Preis zu kaufen und der Verkäufer das Angebot akzeptiert. Juristen nennen diesen Vorgang „beiderseitig übereinstimmende Willenserklärung“ bzw. „konkludentes Verhalten“
https://www.giga.de/apps/ebay-kleinanzeigen/tipps/muendlicher-kaufvertrag-rechtskraeftig-oder-nicht/
Selbstverständlich können Verträge auch mündlich (am Telefon) geschlossen werden
siehe BGB
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 147 Annahmefrist(1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.
(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Klar Das war ein mündlicher Vertrag, den du abgeschlossen hast.
Hast du dich wenigstens abgemeldet, als du wusstest, das es nix wird mit dem Kurzurlaub? Da hätte sich noch eine einvernehmliche Regelung finden lassen.
Wie soll er das nachweisen können ?
wir haben nur am Telefon gesprochen