Ferienhaus gemietet, zurückgetreten und Anzahlung weg trotz Neuvermietung?
Hallo zusammen.
Ich habe da mal eine kleine Frage: Wir haben ein Ferienhaus von privat gemietet und haben natürlich eine Anzahlung ( ca. 20 % geleistet). Nun können wir den Urlaub nicht antreten ( wegen eines erforderlichen Umzuges) und ich hab das dem Vermieter mitgeteilt. Der hat das Haus nun für den kompletten Zeitraum neu vermietet bekommen , hat somit keinen finanziellen Nachteil. Die Anzahlung will er trotzdem behalten.
Gibt es irgendein Gesetz, in welchem dieser Fall behandelt wird?
Wäre schön, da was in der Hand zu haben.
MfG
7 Antworten
Der hat das Haus nun für den kompletten Zeitraum neu vermietet bekommen ,
Aber ER hatte einen zusätzlichen Aufwand! Und den lässt er sich bezahlen! Es gibt Verträge, da wird es drinstehen...ihr habt in akzeptiert und unterschrieben...damit ist er gülitg. Wenn er das Haus für die Zeit teuer vermieten könnte und euch den Urlaub deshalb streicht, würdet IHR ja auch eine Entschädigung verlangen....
Naja soviel Aufwand wird das nicht sein.
DAS kann keiner heir beurteilen!
Ich finde das nicht nett.
Ist auch nicht nett, wenn man einen Vertrag hat und der Vertragspartner hält sich nicht dran.
Das ist im Mietvertrag geregelt, den ihr abgeschlossen habt. Das Vorgehen ist in der Branche absolut üblich und legal.
Gibt es irgendein Gesetz, in welchem dieser Fall behandelt wird?
Die AGB des Vermieters in erster Linie.
Unterschrieben haben wir keinen Vertrag, sondern nur einen Vertrag zugeschickt bekommen und dann die Anzahlung geleistet. Und den Aufwand, den er zur Neuvermietung hatte, den stelle ich mal in Frage.....
In dem Moment, in dem ihr die Anzahlung geleistet habt, ist der Vertrag zu Stande gekommen. Lies dich mal schlau, was Verträge bedeuten!
Und wie gesagt, DU hättest auch gewollt und Entschädigung verlangt, wenn ER sich nicht an den Vertrag gehalten hätte.
Im Vertrag stand sicherlich drin, wie viel einbehalten wird, wenn vom Vertrag zurückgetreten wird und bis wann das möglich ist. Oftmals ist das zeitmässig gestaffelt. Da macht man sich eigentlich VORHER drüber schlau!
Was steht diesbezgl. in eurem Vertrag? Ihr habt den doch Unterschrieben.
Naja soviel Aufwand wird das nicht sein. Ich finde das nicht nett. Aber rechtens wird es natürlich sein.