Fenster undicht und zieht!

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

Das kann man pauschal überhaupt nicht sagen. Es kommt darauf an, was für ein Objekt das im Einzelfall ist. Baujahr, Modernisierungsstand, Zustand bei Anmietung und natürlich, ob es Probleme sind, die durch Anwenderfehler entstanden.

Nur ein kleiner Tipp: eine ungerechtfertigte Mietkürzung ist ein Grund für die fristlose Kündigung.

Ja werde jetzt schnellst möglich mich an den Mieterschutzbund wenden.. Habe gerade nochmal den Mietvertrag rausgesucht da steht :

"Jeden in den Mieträumen enstehenden Schaden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter weder zur Minderung noch zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtig"

Was bedeutet das Genau ;)?

Der Handwerker scheint ein Scherzbold zu sein! habt ihr es schon mit Abdichten versucht wegen dem ziehen.

wenn das auch nichts bringt, nochmal den Vermieter kontaktieren, sonst geht euch ja auch beim heizen Wärme verloren. Was hat Wassereintritt mit reinigen zu tun?

Hi,

vermutlich wurde der "Handwerker" vom Vermieter "instruiert" ....

Natürlich hast du ein Recht auf einwandfreie Fenster, gehe zum nächsten Mieterverein, die beraten dich und führen den Schriftwechsel mit dem Vermieter.