Fehlstunden Gymnasium EF

6 Antworten

Für die gymnasiale Oberstufe gilt der Grundsatz, dass gehäuftes entschuldigtes Fehlen dazu führen kann, dass die Leistungen eines Schülers nicht mehr zu beurteilen sind. In solch einem Fall ist eine sogenannte Feststellungsprüfung anzusetzen, die den Wissensstand feststellen soll. Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Lehrkraft, wann sie einen Schüler für nicht mehr beurteilbar hält. Das hängt u.a. auch davon ab, ob schriftliche Leistungen beurteilt vorliegen. Sollten die Fehlzeiten etwa 25% betragen, könnten die Voraussetzung für eine oder mehrere solcher Feststellungsprüfungen ggf. vorliegen. Besteht man diese Prüfung, ersetzt diese Note die bisherigen Leistungsbewertungen. Am Ende steht ggf. die Versetzung oder Nichtversetzung.

Für die FOS besteht eine solche Regelung m.W. nicht, insofern obliegt es der Lehrkraft, ob er eine Leistung für beurteilbar hält oder nicht. Die Ausbildungsordnung kann für diesen Fall eine Wiederholung der Stufe vorsehen, eben weil der o.g. Prozentwert bei nur stundenweisem Schulbesuch schnell erreicht und auch deutlich überschritten werden könnte.
Aber am besten besprichst du das mit deinem Lehrer.

Normalerweise wird sie vorgewarnt. Wenn die Fehlstunden entschuldigt sind und sie den Stoff nachholt so dass die Noten passen dürfte nichts passieren. Für 100prozentige Sicherheit sollte sie jedoch am besten den Klassenlehrer oder Schulleiter fragen, da es sein kann dass in anderen Bundesländern andere Regeln gelten

Wenn sie überall 2-3 steht - warum sollte sie dann sitzenbleiben?

Wird bezüglich der Fehlstunden kein Gespräch zwischen Lehrern und Eltern geführt?

Da finden vorher noch Gespräche statt. Trotzdem sollte sie überlegen, ob sie wegen jedem Schnüpfchen zuhause bleibt.

In diesem Halbjahr ist noch zu ergänzen, letzen hatte sie ca 60 ( auch entschuldigt )