Fehlerhafte AfA-Berechnung seit 2007: Korrekturmöglichkeiten?

Mungukun  29.04.2025, 21:52
Der Kaufpreis beinhaltete nicht die Anschaffungsnebenkosten

Wurden die stattdessen falscherweise 2007 sofort als Werbungskosten abgezogen oder fehlen die komplett?

adamls 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 21:17

Gute Frage. Ehrlich gesagt weiß ich das nicht. Die Zeile „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ im Steuerbescheid oder in den Unterlagen vom Steuerberater ist aggregiert.

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da der Fehler bereits 2007 eintrat und jede Frist zur Korrektur längst verstrichen ist, kann die AfA mMn nur für die Zukunft angepasst werden. Infolge der höheren Werte verlängert sich somit die Abschreibungsdauer entsprechend, weil sich auch der restwert nach Neuberechnung entsprechend erhöht.

Siehe dazu u.a hier:

https://www.haufe.de/id/beitrag/allgemeines-zur-abschreibung-von-gebaeuden-9-korrektur-fehlerhafter-afa-HI2538419.html

Ich würde dringend raten, das mit einem StB und über diesen mit dem FA zu klären.


adamls 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 21:33

Vielen Dank für die Antwort und Details. Werde ich versuchen. Ich war bis jetzt immer unglücklich mit Steuerberatern. Ich wollte lernen und anfangen, die Dinge selbst zu machen. Aber es ist tatsächlich schwierig, alles vollständig zu verstehen. Ich habe ein altes Dokument vom Finanzamt gefunden, das 'Anlage zum Einkommensteuerbescheid 2007 - Aufteilung der Anschaffungskosten auf das Gebäude sowie den Grund und Boden' heißt, und ich verstehe die Berechnung nicht (Konzepte wie Nutzfläche x Faktor 5, x Raummeterpreis, x Baupreisindex etc.), im Gegensatz zu dem AfA-Rechner, den ich online finde und der leicht zu verstehen ist. Aber die Zeile 'Kaufpreis einschließlich Nebenkosten (Anschaffungskosten)' beinhaltet definitiv nicht die Notar-, Grundbuch- oder Grunderwerbsteuerkosten. Sie ist sogar aus irgendwelchen mysteriösen Gründen niedriger als der Kaufpreis.

Du kannst natürlich deine AfA ändern, solltest dies aber offen per Antrag tun, sonst wird das Finanzamt dir die alte AfA reindrücken.

Da die Altjahre ziemlich sicher schon Bestandskräftig sind, kannst du die AfA natürlich nur für kommende Jahre ändern. Wie das denn genau von statten geht erspare ich mir jetzt mal. Ob das am Ende nach der Kaufpreisaufteilung für dich besser ist musst du für dich entscheiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"