Fehlerhafte AfA-Berechnung seit 2007: Korrekturmöglichkeiten?
Nach vielen Jahren, in denen ich mich auf Steuerberater oder Steuerhilfevereine verlassen habe, habe ich beschlossen, meine Steuererklärung selbst zu machen.
Als ich die Dokumentation, Konzepte und Steuerbescheide der vergangenen Jahre durchgesehen habe, entdeckte ich, dass der erste Steuerberater die Lineare AfA für die Wohnung, die ich in 2007 gekauft und vermietet habe, falsch berechnet hat (und die nachfolgenden Steuerberater haben immer den gleichen Wert weiterverwendet): Der Kaufpreis beinhaltete nicht die Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer und Notarkosten).
Die Neuberechnung ist einfach, aber ist es möglich, dies in meiner kommenden Steuererklärung 2024 zu "korrigieren", oder gibt es ein spezielles Verfahren, dem ich beim Finanzamt folgen muss?
Danke!
Der Kaufpreis beinhaltete nicht die Anschaffungsnebenkosten
Wurden die stattdessen falscherweise 2007 sofort als Werbungskosten abgezogen oder fehlen die komplett?
Gute Frage. Ehrlich gesagt weiß ich das nicht. Die Zeile „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ im Steuerbescheid oder in den Unterlagen vom Steuerberater ist aggregiert.
2 Antworten
Da der Fehler bereits 2007 eintrat und jede Frist zur Korrektur längst verstrichen ist, kann die AfA mMn nur für die Zukunft angepasst werden. Infolge der höheren Werte verlängert sich somit die Abschreibungsdauer entsprechend, weil sich auch der restwert nach Neuberechnung entsprechend erhöht.
Siehe dazu u.a hier:
Ich würde dringend raten, das mit einem StB und über diesen mit dem FA zu klären.
Vielen Dank für die Antwort und Details. Werde ich versuchen. Ich war bis jetzt immer unglücklich mit Steuerberatern. Ich wollte lernen und anfangen, die Dinge selbst zu machen. Aber es ist tatsächlich schwierig, alles vollständig zu verstehen. Ich habe ein altes Dokument vom Finanzamt gefunden, das 'Anlage zum Einkommensteuerbescheid 2007 - Aufteilung der Anschaffungskosten auf das Gebäude sowie den Grund und Boden' heißt, und ich verstehe die Berechnung nicht (Konzepte wie Nutzfläche x Faktor 5, x Raummeterpreis, x Baupreisindex etc.), im Gegensatz zu dem AfA-Rechner, den ich online finde und der leicht zu verstehen ist. Aber die Zeile 'Kaufpreis einschließlich Nebenkosten (Anschaffungskosten)' beinhaltet definitiv nicht die Notar-, Grundbuch- oder Grunderwerbsteuerkosten. Sie ist sogar aus irgendwelchen mysteriösen Gründen niedriger als der Kaufpreis.
Du kannst natürlich deine AfA ändern, solltest dies aber offen per Antrag tun, sonst wird das Finanzamt dir die alte AfA reindrücken.
Da die Altjahre ziemlich sicher schon Bestandskräftig sind, kannst du die AfA natürlich nur für kommende Jahre ändern. Wie das denn genau von statten geht erspare ich mir jetzt mal. Ob das am Ende nach der Kaufpreisaufteilung für dich besser ist musst du für dich entscheiden.