Fax genauso zu gültig mit Sendebestätigung wie ein Einschreiben?
Ich möchte gerne meinem Stromanbieter ein Schreiben zukommen lassen und will sichergehen, dass der Anbieter es auch wirklich liest. Ist ein Fax mit Sendebestätigung genauso rechtlich gültig wie ein Einschreiben?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Ja - falls du kündigen willst, gilt folgendes:
Wie kommt man aus einem Stromvertrag raus?
Die Kündigung beim Grundversorger ist gesetzlich klar geregelt: Du kannst jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Für die Kündigung des Grundversorgungstarifs ist die Textform vorgeschrieben, also E-Mail, Brief oder Fax. Tipp: Du musst nicht selber kündigen. Stand 20.12.2022
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Es ist nur ein Widerspruch, da die schon morgen meine Zählerstand geschätzt hatten. Ich kann den Zählerstand morgen dem Anbieter auch selber nennen. Ich bin ab 28. Februar dann woanders.
Ja wenn auf der Sendebestätigung alles wichtige steht.