Fax genauso zu gültig mit Sendebestätigung wie ein Einschreiben?

2 Antworten

Ja - falls du kündigen willst, gilt folgendes:

Wie kommt man aus einem Stromvertrag raus?

Die Kündigung beim Grundversorger ist gesetzlich klar geregelt: Du kannst jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Für die Kündigung des Grundversorgungstarifs ist die Textform vorgeschrieben, also E-Mail, Brief oder Fax. Tipp: Du musst nicht selber kündigen. Stand 20.12.2022
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Gigihuhn 
Fragesteller
 13.02.2023, 19:03

Es ist nur ein Widerspruch, da die schon morgen meine Zählerstand geschätzt hatten. Ich kann den Zählerstand morgen dem Anbieter auch selber nennen. Ich bin ab 28. Februar dann woanders.

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Ja wenn auf der Sendebestätigung alles wichtige steht.