Fangprämie auch ohne Hinweis?

8 Antworten

Grundsätzlich ist eine Fangprämie erlaubt, denn es ist eine Art Schadenersatz und bis 100 € noch akzeptabel.

Die Fangprämie muss aber erst vom die Dieb bezahlt werden wenn dieser wirklich rechtskräftig verurteilt wurde. Sonst könnte man jeden willkürlich als Dieb bezeichnen und 100 € verlangen.

Außerdem ist nur der Geschäftsinhaber berechtigt die Prämie zu verlangen, nicht die Angestellten.

Viel zu hoch! 30 bis 50 Euro waeren dann zulaessig, wenn es per Aushang bekannt gemacht (auch per Aushang entsprechender AGB) UND die Praemie dann auch an euch ausgezahlt wird. Dies aber auch nur gegenueber Erwachsenen und nicht auch gegenueber nicht voll geschaeftsfaehigen Minderjaehrigen.

....meine Chefin verlangt das wir bei Ladendiebstahl 100€kassieren.

Das heist ,wenn bei Euch etwas gestohlen wird und ihr jemanden erwischt,das Du von diesem 100 euro,extra, kassieren sollst!?

Mal abgesehen davon,das weder Deine Chefin noch ein anderer,außer ein Richter dazu befähigt ist,zahlen viele eine Belohnung ,für die meldung eines Diebstahls,insofern der Dieb dadurch gefasst wird.

Möglich,das Du da etwas falsch verstanden hast?

Kathy11081968 
Fragesteller
 11.02.2019, 09:44

Nein nicht extra sondern die Strafe für den Diebstahl obwohl kein Hinweisschild hängt

Nein, es ist rechtswidrig, sofort so etwas zu kassieren. Nach Abschluss aller Vorgänge zum Diebstahl kann dann der Geschäftsführer, aber nicht die Angestellten, diese Fangprämie vom Dieb fordern. Danach hat dann der Mitarbeiter Anspruch auf die Fangprämie gegen den, der sie auslobte.

Ja klar. Die Anzeige erstatten kostet ja schließlich auch Arbeitszeit.

DerCaveman  11.02.2019, 08:24

Bearbeitungsgebuehren hat der Haendler selbst zu tragen. Er kann sie ja in seine Preise einkalkulieren. Von erwischten Ladendieben darf er keine Bearbeitungsgebuehren verlangen.

Zulaessig sind aber sog. "Fangpraemien". Dies aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen und auch nur gegenueber voll geschaeftsfaehigen Personen.

augsburgchris  11.02.2019, 08:31
@DerCaveman

Das stellt dann aber auch das erhöhte Beförderungsentgelt in Frage.

priesterlein  11.02.2019, 08:33
@augsburgchris

Das ist etwas anderes. für dieses Entgelt bekommst du einen Fahrschein, für die Fangprämie bekommst du aber nicht deine Einkäufe.

augsburgchris  11.02.2019, 08:35
@priesterlein

Das heisst, wenn ich dem Dieb die Kaugummis gebe (und ihn hinterher trotzdem anzeige) kann ich einen "erhöhten VK" geltend machen?