Familienversichert trotz Selbstständigkeit?
Hallo ihr Lieben,
ich schlage mich seit einiger Zeit mit meiner Krankenkasse rum. Der Grund ist folgender: Ich hatte die letzten Jahre eine kleine Selbstständigkeit am Laufen, die mal mehr, mal weniger aktiv war. In den letzten drei Jahren nahm allerdings die Aktivität sukzessive ab und mittlerweile ruht sie sogar.
In der Zeit vom Dez 2022 bis Mai 2023 war ich arbeitssuchend (Bürgergeld hatte aus einem anderen Grund nicht geklappt) und verdiente nur noch ein klein wenig mit meiner Selbstständigkeit dazu. Nachdem es mit dem Bürgergeldantrag nicht klappte (die Entscheidung dafür wurde erst sehr spät im Jahr getroffen), bestand die Frage, wie die Krankenversicherung rückwirkend zu regeln wäre. Dazu kam die Idee, über meine Frau in die Familienversicherung zu kommen (meine Selbstständigkeit übertraf die Grenzen nicht einmal annähernd).
Nun zum Problem: Nachdem ich nun meine letzten Steuerbescheide eingereicht hatte, wurde festgestellt, dass nach den üblichen Regularien der Krankenkassen der Steuerbescheid zur Feststellung des Einkommens herangezogen werden muss, dessen Ausstellungsdatum vor genannten Zeitraum liegt. Das war bei mir der Einkommenssteuerbescheid von 2020 (!). In diesem Jahr hatte ich noch deutlich mehr mit meiner Selbstständigkeit verdient, sodass ich sage und schreibe 2€ über der monatlichen Grenze liege.
Ich habe schon verschiedene Wege versucht, um die Zahlung abzuwenden, weil ich es so absurd finde, und habe ein Dokument des GKV-Spitzenverbandes gefunden, in der die Handhabung Selbstständiger nochmal genauer beleuchtet wird. Wenn das Einkommen mehr als 25% zurückgegangen ist, kann man auch andere Quellen heranziehen, um das Einkommen nachzuweisen. Meine Einkommensbescheide von 2021 und 2022 zählen aber nicht, den von 2023 habe ich noch nicht. Wie weise ich meine Einkünfte aus der Selbstständigkeit nach?
Oder habt ihr eine andere Idee, was ich noch versuchen könnte? Ich hab die Steuererklärung für 2023 noch nicht gemacht, hatte bisher nicht die Hoffnung, dass das Finanzamt schnell genug ist, aber das wäre meine einzige letzte Möglichkeit, das noch abzuwenden – allerdings nur, wenn die KV auf den Bescheid wartet, bevor sie die Entscheidung trifft.
Ich hoffe, hier vielleicht noch jemanden zu finden, der oder die eine gute Idee hat.
Vielen Dank bereits im Voraus!
Liebe Grüße
SimmeGoe
2 Antworten
Dazu kam die Idee, über meine Frau in die Familienversicherung zu kommen (meine Selbstständigkeit übertraf die Grenzen nicht einmal annähernd)...
Als Selbständiger kannst du doch gar nicht kostenlos famlien(kranken)versichert sein:
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?- Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienangehörigen darf 505 Euro (gilt für 2024) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 538 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollten Sie jedoch geringfügig beschäftigt sein und ein monatliches Arbeitsentgelt bis zu 520 Euro (ab 2024: 538 Euro) beziehen, ist eine Familienversicherung für Sie möglich.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Nachzulesen hier im Link der AOK: https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/
Gruß siola55
PS: Da hättest du ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden müssen (siehe Punkt 1)
Schau doch bitte einmal in deiner Gewerbeanmeldung nach, wo du das Kreuz gemacht hast: Gewerbe als hauptberuflich oder im Nebenerwerb angemeldet???
Bin nicht gewerblich, sonder freiberuflich tätig. Ist definitiv nur ein Nebenerwerb. Von daher schließt das die Familienversicherung nicht aus.
Wie weise ich meine Einkünfte aus der Selbstständigkeit nach?
In dem du jährlich deine Einkommensteuer und Gewerbesteuererklärung bei der Krankenkasse vorlegst.
Wenn deine Selbständigkeit sich für dich nicht lohnt, einfach beim Gewerbeamt abmelden. Und dann eine Tätigkeit als Arbeitnehmer suchen.
Ja, natürlich. Meine Selbstständigkeit war immer nur nebenberuflich – etwas, was mir Spaß macht und ich eben nebenbei mache, um etwas dazuzuverdienen. Es geht hier ja nicht um einen Zeitraum von Jahren, sondern um ein halbes Jahr, in dem ich in die Familienversicherung meiner Frau wechseln möchte, da ich vorher noch ein festes Anstellungsverhältnis hatte.