Falsche Identität online strafbar?
Folgende Situation: Eine mir nahestehende männliche Person betreibt einen Instagram Account auf welchem sie sich als minderjähriges Mädchen ausgibt welches auf der Suche nach einer Freundschaft plus ist (eine Freundschaft mit dem primären Ziel Sex auszuüben ohne dabei in einer festen Beziehung zu sein). Er lässt sich nun von Jungs, die daran Interesse haben anschreiben und schreibt auf einer sehr erotische, intimen Ebene mit ihnen und verleitet diese, einem Treffen im echten Leben zuzustimmen, um wilden Sex in sämtlichen zu haben. Um von der Echtheit des Accounts zu überzeugen, nutzt er Bikinibilder von dem Instagramaccount eines Mädchen ohne deren Wissen. Einige dieser Jungen haben anscheinend eingewilligt sich zu treffen, dabei reisen sie per Bahn oder Bus an, was logischerweise kosten verursacht.
Meine Frage nun: Gegen welche deutschen Gesetze wird hier verstoßen (nach Möglichkeit Angabe von Paragraphen §) und welche Strafe könnte mein Freund im schlimmsten Fall fürchten?
Zudem fände ich es interessant zu wissen, ob es gravierender für das Strafmaß wäre, wenn einer der Jungen bereits angereist ist und somit Geld für eine imaginäre Person ausgegeben hat.
Ich hoffe auf sachliche und ernste Antworten, MfG Anonymous
9 Antworten
Glaube kaum, das die Frage dir hier jemand fachgerecht beantworten kann. Such dir einen Anwalt, wenn du betroffen bist.
Aber generell sind Accounts unter falschem Namen wohl eher nicht verboten, verstoßen aber gegen die AGB`s der (amerikanischen) Betreiber. Die sperren dich höchstens, zeigen dich aber nicht an.
Das verwenden fremder Bilder ist natürlich allein wegen dem Copyright nicht erlaubt, wobei das vielleicht dann auch fraglich ist, wie das bei Instagram Bildern ausschaut. Vielleicht tritt man da sogar sein Urheberrecht ab? Müsste man wohl genauer prüfen...
Ansonsten kannst du so gesehen Leute ruhig zu nem Treffen locken, aber wenn die jetzt sagen wir mal noch minderjährig sind und der Schreiber nicht, wird das Ganze vielleicht noch speziell... Vor allem werden die Chatverläufe dann noch interessant.
Ansonsten kann ich mich sicherlich ohne strafbar zu machen, mit Leuten verabreden und einfach nicht hingehen. Ist ja kein geschäft und insofern egal, was der Andere dafür bezahlt hat. Stell dir mal einfach logisch vor, du wärst bei vereinbarten Treffen jusirtisch verpflichtet auch hinzugehen... Eher nicht vorstellbar, oder? Dürfte also auch für das Strafmaß (falls es wegen irgendwas eines geben sollte) keine Rolle spielen.
Vielen Dank für die Antwort. Gut zu wissen, dass mein Freund also nicht allzu tief in der Sch**sse steckt, aber ich versuche im dennoch zu erklären, dass er damit aufhören sollte xD .
Warum willst du das wissen, wenn du deinem angeblichen Freund doch angelbich erklären willst, dass er damit aufhören soll?
Bin ich mir nicht sicher. Wieso hast du das Bedürfnis? Würde es im Zweifel halt lassen.
Wenns um nen Freund geht, lass das doch halt sein Problem sein. Aber okay, dann hättest du wohl auch keinen Chat... hm...
Such dir doch lieber nen Anwalt :)
Ich finds zwar moralisch verwerflich aber dennoch lustig
Copyright gibt es bei uns nicht und das Urheberrecht tritt man nicht ab, wenn man, wo auch immer, einen Account eröffnet. Man erlaubt nur die Nutzung. Ist hier auch so. Urheber bleibt immer der Urheber.
Verwendung der Bilder: § 22 KunstUrhG
Der reine Besitz eines solchen Fake-Kontos ist nicht verboten, verstößt allerdings mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gegen die Nutzungsbedingungen des Dienstes.
Bezogen auf die Folgen gibt § 33 KunstUrhG Licht:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft,wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
Allerdings:
Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Vielen Dank
§ 111 des OWiG : Falsche Namensangabe (§ 263 StGB : Betrug)
§ 263 StGB : Vortäuschung falscher Tatsachen
§ 53 : Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
§ 106 UrhG : Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Habe welche im Kopf. Da kannst du das mal nachlesen.
Ist es möglich, dass mein Freund dafür verklagt werden könnte und welches Strafmaß ist im Höchstfall zu erwarten?
263 fällt flach, solltest du mal lesen. Dann findest du vielleicht heraus, warum. Vortäuschen falscher Tatsachen als solches ist kein Betrug.
Aus welchem Gesetzbuch stammt § 53? Der im Urhebergesetz spielt im o.g. Fall auch keine Rolle.
Alle dieser Paragraphen fallen weg, der besagte § 53 stammt übrigens aus dem UrhG wie du selbst bereits festgestellt hast.
Sorry Leute, ich sagte ja, habe nur diese im Kopf, sie sollte selber lieber nachlesen.
Danke für die Aufklärung.
Vor allem ist der Schaden zu gering, dass er verklagt werden könnte. Ein Richter würde ihm wohl sagen, dass es die Aufgabe der Erziehungsberechtigten ist ihren Kindern den Umgang mit dem Internet beizubringen und nicht seine.
Im schlechtesten Fall, wenn er meint das die Polizei sowas ja auch macht, wäre das Amtsanmaßung und das ist in der Tat strafbar.
Wenn es unbedingt strafbar wäre, hätte die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft alleine wegen der ganzen fantasienamen auf TWITTER auf Jahrzehnte zu tun!
Falls du allerdings persönlich betroffen bist, fürchte ich, musst du "Zivilklage" einreichen.
Ich glaube, dass das einzig illegale, das Benutzen der Bilder ohne Erlaubnis ist.
Wäre es legal, die Chatverläufe auf sozialen Netzwerken hochzuladen, wenn man Nutzername, Profilbild, etc, zensieren würde`?