Falsche angaben vom Verkäufer, bin ich im Recht?
Ich habe letztens für meinen Sohn eine Handheld Konsole für meinen Sohn gekauft dies lief über die App namens "Shpock". In einem Frage Fenster, wo man dem Verkäufer Fragen stellen konnte zum Produkt ,hat er angegeben das dies ein bestimmtes Modell sei und das die Konsole vollkommen Funktions fähig ist.
Als ich letzten Endes das Produkt gekauft habe, stellte sich heraus, das dass Produkt nicht das entsprechende Modell ist, was er angegeben hat. Dazu kommt noch, dass ein Knopf nicht richtig funktioniert.
Bin ich im Recht mein Geld zurück zu verlagen?
4 Antworten
Hi Peter 0567!
Bitte kontaktiere uns in so einem Fall direkt unter support@shpock.com - das Support-Team hilft dir gerne weiter.
Viele Grüße, dein Shpock-Team :-)
Bin ich im Recht mein Geld zurück zu verlagen?
Nein. Mit Prüfungsmöglichkeit bei Selbstabholung schreibt § 442 I BGB - Kenntnis des Käufers - vor: "Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."
Das abweichende Modell konnte nun leicht an dem Typenschild erkannt werden, eine Garantie des VK lag gewiß nicht vor und für eine arglistige Täuschung bist du ebenfalls beweisbelastet, dass der ominöse Knopf bereits vor Übergabe defekt war - da wirst du erfahrungsgemäß kaum Chancen gegen ihn haben.
Anders sähe es nur bei einem Versendungskauf aus, bei dem der VK n. § 434 BGB - Sachmangel - gewähren muss, "die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."
Das abweichende Modell besäße die nicht, was dein Recht auf Rücktritt und Kaufpreiserstattung hergäbe. (Der defekte Knopf allein könnte allerdings vom VK erst repariert beansprucht werden.)
G imager761
Ja, bist du.
warum sollte sie es nicht sein ???
Ja du bist im Recht dein Geld zurück zu verlangen. Am besten wäre noch, wenn du Beweise hättest, dass er es falsch geschrieben hast. Am besten ist es die Sachen abzuholen und Vorort auszuprobieren.
ich bin es Selber abholen gewesen und ich habe auch noch Screenshots
Das ändert die Sachlage grundlegend, siehe mein Kommentar :-(
Dann kannst du es machen. Wenn shpock ein supporter hat oder sowas ähnliches würde ich ihn anschreiben oder dort anrufen und es klären.
Nein.