Faire Kostenteilung beim Eigentumshaus mit dem Lebenspartner?
Hallo zusammen,
Ich bin alleiniger Besitzer von einem Eigentumhaus. Im Falle einer Trennung wird es mein Haus bleiben ohne Geld hin und hergeschiebe.
Meine Partnerin wohnt nun schon ein paar Monate bei mir. Die Tage kam es zum ungewöhnlichen Streit weil sie sich nicht an den laufenden Kosten beteiligen durfte....
(Ich hatte es einfach noch nicht ausgerechnet und aus diesem Grund nichts verlangt)
Habt ihr einen vorschlag wie man das aufteilt.
Klar ist: Unterhaltskosten des Hauses und lebens/Verbrauchsmittel durch zwei ist absolut fair.
Aaber: ein Haus hat auch einen verschleiss der nicht sofort repariert werden muss. Wie z.b. Heizung die nach 20 Jahren getauscht werden muss obwohl sie noch funktioniert.
Wie mache ich das fair für beide Seiten fair ist? Dass beide sich mit erhobenem Haupt trennen können ohne dass einer benachteiligt ist oder Geld hin und her geschoben werden muss?
Die laufenden Betriebskosten sind pro Person 290 Euro im Monat (Grundsteuer, gebäudeversicherung, Wasser, müll, Strom,Heizkosten)
Lebensmittel usw haben wir 250 pro Person in eine Kasse
Und wie viel verlange ich als verschleiss und renovierungs bzw Reparaturkosten ? Das Haus hat 180qm
5 Antworten
Disclaimer: Ich bin kein Jurist und auch nicht in der Vermietungsbranche tätig. Laienmeinung.
Die rechtlich sichere Variante ist vermutlich, schriftlich einen Mietvertrag mit ihr zu schließen, vielleicht direkt in Form eines Musters von einer vertrauenswürdigen Quelle (z.B. Verbraucherzentrale, Versicherungskonzerne). Dort gibt es dann auch Aufstellungen, welche Kosten an den Mieter weitergegeben werden können und welche nicht.
Wenn ihr euch das sparen wollt, könnt ihr eine Vereinbarung z.B. auf Basis dieser Grundsätze miteinander treffen:
- Kosten, die notwendig sind, um in dem Haus zu leben, teilt ihr.
- Kosten, die den Wert des Hauses erhöhen, trägt allein der Eigentümer.
Wenn die Heizung aufgrund abgelaufener Fristen getauscht werden muss, ist die Alternative, dass das Haus unbewohnbar wird. Ich stecke das deshalb in die gleiche Kategorie wie regelmäßige Instandhaltungskosten, den Schornsteinfeger oder die Müllabfuhr. Den Preis der neuen Heizung könntest du auf die voraussichtliche Nutzungsdauer (z.B. wieder 20 Jahre) aufteilen und monatlich 1/12 ihrer Hälfte zahlt sie, bis halt der nächste Austausch fällig ist. Rechenbeispiel: Wenn die neue Heizung 24000 Euro kostet, fallen rechnerisch pro Jahr 1200 Euro an, was für jeden von euch 50 Euro pro Monat bedeutet.
Den Anbau eines Wintergartens, die Installation einer Gegensprechanlage, den Aufbau eines Carports oder eines Pools würdest du alles allein bezahlen.
begreifts nichts ? gerade rechtlich muß das klar sein - notariell !
da ihr keine ehe wollt !
Es gibt einen %Satz der offiziell nachgelesen werden kann wie hoch die Instandhaltungskosten für ein Haus pro qm sind im Schnitt. Das steigt auch mit Alter des Hauses. Aber frag mich nicht wo das für deine Gegend nachgelesen werden kann. Zur Not fragst einen Hausverwalter.
Hi. Vies wurde schon vorgeschlagen. Fair finde ich, dass die Kosten auch entsprechend den Einkommen umgelegt werden. Wenn Du z.B. doppelt soviel Verdienst, sollte sie von den entstehenden Kosten nur etwa die Hälfte zahlen. Zumal Du das Haus als Teil der Altersversorgung hast.
Bildest Du denn rücklagen für Instandhaltung? Wenn ja, die Hälfte davon. Wenn nein ist das ein Problem für wenn die Heizung kaputt geht.
Ja ich bilde rücklagen, ca 1500 Euro kommt von mir auf die Seite....
750 Euro monatlich wäre aber viel zu viel
Sagen wir mal ein Heizungstausch muss nach 20 Jahren geschehen und kostet 20.000 Euro.
Dann rechnest du 20.000 Euro / 20 Jahre / 12 Monate / 2 = 41 Euro.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das ist mir bewusst.
Mir geht es viel mehr um eine allumfassende Faustformel pro qm. Bzw um Tipps wie das fair zu lösen ist.
Ich möchte nicht profiteur aber auch nicht der benachteiligte sein. Ein paar Euro hin oder her jucken da nicht.
Na ja, nehmen wir mal an du siehst dich als Vermieter und sie als Mieterin, da dir das Haus ja auch gehört, dann könntest du diese Kosten gar nicht umlegen, da für einen normalen Vermieter Instandhaltungskosten nicht Umlagefähig sind.
Es wäre daher schon ein großes Entgegenkommen von ihr, überhaupt als Nichteigentümerin zur Instandhaltung des Hauses beizutragen.
Wenn ich mich als Vermieter sehe.
Ein Vermieter kann aber nicht leben wenn vom Mieter nur die Nebenkosten anteilig getragen werden.
Dann nimm doch den qm-Preis aus dem Mietspiegel.
Btw. am fairsten finde ich übrigens, dass jeder das beiträgt, was für sein Einkommen gerecht ist und nicht 50/50.
Rechtlich ist nicht wichtig.
Wir wollen nur dass keine Partei zu sehr benachteiligt wird auf ein paar Euro kommt es uns da nicht an.