Fahrzeug Führerschein- und Zulassungsfrei?
Hallo,
ich studiere Elektronik und Informatik, ein Kumpel dazu Fahrzeugtechnik und Elektrotechnik. Wir planen aus Interesse und zum Transport von Bier einen Bollerwagen so umzubauen, dass dieser mit Hilfe eines Elektromotors die Kisten für uns fährt, während wir nebenher gehen (also keine körperliche Arbeit, was im Sommer echt gut ist).
Nun ist natürlich die Frage: Alles was draußen so los ist, ist durch Gesetze geregelt. Wir haben zwar von Kommilitonen gehört, das es da eine Regelung gäbe, wenn das Fahrzeug nur Schrittgeschwindigkeit fährt, dann weder Zulassung noch Führerschein voraus setzt.
Leider kann ich diesbezüglich wenig online finden, meist lande ich auf Seiten wo die Regelungen für die Landwirtschaft und Anhänger erklärt werden, ansonsten habe ich nichts derartiges finden können.
Kennt sich jemand damit aus und kann am Besten auch eine Quelle dazu angeben, worauf wir bei Nachfragen verweisen können?
Besten Gruß und schönes Wochenende!
1 Antwort
Bezüglich der Zulassung des Fahrzeuges siehe §1 FZV:
Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.
Demnach unterliegen Kraftfahrzeuge bis 6 km/h nicht der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Bezüglich der Fahrerlaubnis siehe §4 FEV:
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
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Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.