Fahrwerk nicht eingetragen Punkte?

5 Antworten

Das kann ich Dir aus Erfahrungen meines Nachbarn sagen. Er hatte an seinem Golf eine andere Heckschürze und andere Seitenverkleidungen angebracht und wollte dann die Eintragung erst 7 Monate später zusammen mit der HU machen lassen. Auf der Autobahnbrücke ist er über ein Kantholz gefahren, das ihm die Heckschürze abgerissen hat, diese beschädigte dann ein anderes Auto. Das Kantholz hat man nicht mehr gefunden, vermutlich ist aufgewirbelt worden und über das Brückengeländer geflogen. Er hatte dann keinen Nachweis, daß dieses schürze ordnungsgemäß durch einen Prüfingenieur nach §19(3) abgenommen war. Das gab eine Anzeige wegen erloschener Betriebserlaubnis und wegen Gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr. Seine Versicherung hat zwar großzügigerweise den Schaden an dem nachfolgenden auto bezahlt, nicht aber seine Vollkasko den eigenen Schaden. Erstmal gab es ein Gerichtsverfahren und dann war er für ein Jahr die Fahrerlaubnis los. Die "Eintragung" hätte 78 EUR gekosten, zumal das ja dann eh bei der HU bemängelt wird, es ist also nur aufgeschoben. Die Eintragung / Änderungsabnahme für ein Gewindefahrwerk kostet ca 55 EUR, wenn da nicht noch eine weitere Änderung (meistens Felgen, auch mit ABE, da Mehrfachänderung) hinzukommt, dann sind es ca 85 EUR. (In meinem Beispiel ist es allerdings auch zu einem Unfall gekommen)

Es gibt 2 Punkte und das fahrzeug wird an ort und strecke stillgelegt. 1 für das Fahren ohne betriebserlaubnis, den anderen für fahren ohne versicherungsschutz. Beides kostet desweiteren ordentlich Kohle. Bei einem Unfall gibt es noch mal nen Punkt und den verlust vom führerschein. Außerdem zahlt die versicherung nicht. Nicht ien mal, wenn di ncith am Unfall schuld warst.

Lass es lieber gleich eintragen. Das kostet weniger.

Thridtune  06.01.2015, 04:33

Das sie gar nicht zahlt ist so nicht ganz richtig. Die Haftpflicht zahlt auf jeden Fall, die kann einen zwar in Regress nehmen, aber das beschränkt sie auf 5000€.

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Die Punkte sollten für Dich das geringste Problem sein!

Baust Du einen Unfall und man stellt fest, dass das Fahrwerk nicht eingetragen ist/war, stellst Du schon richtigerweise fest, dass Du ohne Betriebserlaubniss fährst!

Das heißt, Du zahlst nicht nur Dein eigenen Schaden selbst, auch den anderen Schaden hast Du mit mindestens € 5000,00 € ebenfalls an Deine Haftpflicht zurück zu zahlen.

Zuzüglich Strafe/Strafen und Punkte und einen evtl. Fahrverbot, MPU,.........

Dann spare man lieber jetzt schon!

wenn du keine BE hast könnte sich Haftpflicht bei Fremdschaden quer stellen sprich du bist Selbstzahler