Fahrschule, versuchter Betrug?
Meine Frau hatte am 20.01.2016 ihre erste Theorie Stunde. Zwischenzeitlich hat sie Abi gemacht, wir geheiratet und ein Kind bekommen, weshalb sich der Führerschein verzögert hat. Heute sagte uns die Sekretärin und der Chef der neuen Fahrschule, dass ihre Fahrstunden die älter als 2 Jahre alt sind, nicht anerkannt werden. Sie musste die Fahrschule wechseln da sie mit mir in eine neue Stadt gezogen ist. Nun haben wir im Paragraph 16 der FeV gelesen, dass Zitat:" Die Theorie Stunden ab dem Ende der Ausbildung nach 2 Jahren abläuft" Zitat Ende.
Die letzte Stunde hatte sie dieses Jahr im Februar. Die Olle von der Fahrschule meinte sie müsste die alten Stunden wiederholen. Laut des Gesetzes ist dies aber falsch da die letzte Theorie Stunde letztes Jahr im Oktober statt gefunden hat. Habs euch hier mal als Bild gepostet.
Nach mehrmaligem erwähnen des Gesetzes wird es dennoch nicht anerkannt weshalb sie die Fahrschule gewechselt hat, die die alten Fahrstunden akzeptiert.
Nun meine Frage, kann man der Fahrschule versuchten " vorsätzlichen" Betrug vorwerfen? Denn immerhin wollten sie für die Stunden Geld verlangen.
( Zusatz: Habe gemerkt dass das Bild nicht lesbar sein kann. Es ist der Paragraph 16 Abs. 3 FeV )
5 Antworten
- Du nimmst dich zu wichtig.
- Dein zitiertes Gesetz hat nichts mit deinem Problem zu tun.
- Die Fahrschule kann entscheiden, ob sie alte Theoriestunden akzeptiert oder nicht.
- Nein, bist du nicht. Betrug liegt nicht vor und du schwätzt viel Unsinn.
- Deine Freundin hatte keine Ausbildung abgeschlossen, daher ist deine ganze Argumentation mit dem § 16 FeV Mist. Da geht es darum, wieviel Zeit man nach der Theorie hat, die Praxis zu machen.
- Du hast garantiert keinen Anwalt gefragt, sonst würdest du keinen solchen Mist erzählen.
- Kein Mensch sagt, dass Stunden verfallen. Aber wo steht, dass jeder sie anerkennen muss ?
Ergo: Geschwätz mit nichts dahinter.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__16.html
Zitat:
Der Bewerber hat vor der Prüfung dem Sachverständigen oder Prüfer eine Ausbildungsbescheinigung nach dem aus Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2) ersichtlichen Muster zu übergeben. Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliege.
Und jetzt denk mal genau nach. 1 VOR DER PRÜFUNG, 2 ABSCHLUSS DARF NICHT LÄNGER ALS 2 JAHRE ZURÜCK LIEGEN.
Vllt mal nachlesen bevor man solche Argumente äusert
Ps. Unser Anwalt ist Anwalt für Verkehrsrecht seid 23 Jahren
Und wo steht da, dass eine Fahrschule die Stunden einer anderen Fahrschule akzeptieren muss ? Offensichtlich hat deine Frau ja bei der ersten Fahrschule ihre Ausbildung nicht abgeschlossen ?
Sie hat dort alle 24 Stunden plus Fahrstunden absolviert ( Pflichtstunden ) und ist nach der Hochzeit zu mir in eine neue Stadt gezogen. Gesetzeswegen darf sie nun in ihrer Heimat die Prüfung nicht machen.
Genau steht das da nicht aber wo wären wir, wenn sich jeder X beliebige über ein Gesetz Hinweg setzen könnte? Die Erfahrung durfte ich selbst schon machen dass es eben auch durch Gesetzeslücken nach hinten los gehen kann wie hier da es ein Präzedenzfall ist der noch NIE in Deutschland verhandelt werden musste. Trotzdem ist dieses Gesetz eindeutig undich erkenne da kein Schlupfloch dass ihnen gestattet, Stunden sie älter als 2 Jahre alt sind abzuerkennen. Nach Ausbildungsende ist nach Ausbildungsende. Und das war eben ( und das können wir nachweisen ) im Oktober 2017. Also hat sie noch knapp über 1 Jahr für die Prüfung. Danach verfällt sie erst laut Gesetz und dann würde ich mich hier auch nicht mit Leuten rum schlagen, die sich nicht ein wenig Mühe geben.
Ihr alle wisst wie be***issen die Welt ist, Geld hier Geld da alles dreht sich nur ums Geld. Wie oft werdem Menschen über's Ohr gehauen, weil sie die Gesetzeslage nicht kennen. Ich wette, sowaa ist jedem mindestens 1 mal passiert. Nur ich recherchiere.
1 Beispiel dass auch du es verstehst. Stell dir vor, du wurdest in der Schule geschlagen. Was machst du? Du wehrst dich. Die Schule bestraft euch beide. Laut Gesetz hat man 2 oder 3 ( gerade unsicher ) Sekunden Zeit sich zu wehren. Das ist Notwehr. Somit darf dich die Schule nicht bestrafen da für alle auf deutschem Boden das deutsche Recht gilt. Und korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber befinden sich nicht 99,9% der deutschen Fahrschulen aif deutschem Boden?
Vllt sollte ich erwähnen ( weil ich weiß dass gleich sowas kommt ) dass die Fahrschulen ihre Gebühren sowie ihre AGBs selbst bestimmen können, jedoch darf keine AGB in einem Betrieb unter staatlicher Aufsicht ( und das ist eine Fahrschule, die müssen etliches offenlegen ) über das Gesetz hinweg setzen dürfen
Zitiere bitte richtig.
Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
Also das Datum auf der Ausbildungsbescheinigung, welches den Abschluss datierbar macht.
Unterricht selbst verfällt nicht.
Der Fahrschule steht es aber frei zu entscheiden, ob die Ausbildung abgeschlossen wurde. Laut den allgemeinen AGB ist der alte Vertrag jedenfalls längst beendet und darf zur Fortführung einen neuen Grundbetrag und neue Preise verlangen.
Betrug, also unerlaubte Bereicherung, würde im Rahmen der Verkehrssicherheit auszuschließen sein, da sich aufgrund der Verantwortung der Fahrschule mit dem Hinweis auf neue Gesetzesregeln im Straßenverkehr eine notwendige erneute Teilnahme am Unterricht rechtfertigen würde.
Du kannst auf jeden Fall einen Ausbildungsnachweis verlangen. Stellt Dir die Fahrschule diesen nicht aus, so wende Dich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Da kommst du nicht durch.. du hast nichts gezahlt...
freu dich, dass deine Frau eine andere Fahrschule gefunden hat
Aber falsch war es von denen, richtig?
Dazu kenne ich mich mit den Paragraphen zu wenig aus..
vergeude deine Zeit nicht sinnlos.. investiere lieber positive Gefühle in Frau und kind
Danke habe ich ja. Habe 4 Stunden mit ca 30 Fahrschulen in der Nähe gesprochen und 2 gefunden bei denen wir heute noch waren
So wie ich das verstehe, gilt das doch nur für die Zulassung zur Prüfung. Wenn deine Frau alle Stunden gemacht hat, dann kann sie erst in zwei Jahren die Prüfung machen. Aber Lektionen, die man eventuell wo anders gemacht hat, müssen nicht anerkannt werden. Aber ich bin kein Jurist.
Alle in den letzten 2 Jahren werden überall anerkannt das ist es ja aber im Gesetz steht ab Ende der Ausbildung ergo ab der letzten Theorie Stunde. Hat uns die Frau in einer der 2 Fahrschule auch erklärt
Wenn die Stunden zu lange her sind, ist es nun mal so.
Eben nicht das ist der Irrtum den jeder glaubt. Hat man innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 1 Theorie Stunde gemacht, zählen die 2 Jahre ab genau diesem Datum. Meinte auch unser Anwalt
Wenn die erste Stunde noch keine 2 Jahre her ist, ist doch alles in Ordnung, oder nicht?
der Anwalt irrt bzgl. der Notwendigkeit eines Unterrichts. Unterrichte verfallen nicht. Der Abschluss, den die Fahrschule bescheinigt, ist ab Tag der Ausstellung nach neuem Fahrlehrerrecht oder nach Datum des Abschlusses auf der Ausbildungsbescheinigung 2 Jahre gültig. Eine neue Ausbildungsbescheinigung könnte die Fahrschule ausstellen, sofern sich der Fahrlehrer nach §6 FahrschAusbO davon überzeugt hat, dass das Ziel erreicht ist und die Ausbildung damit abgeschlossen ist.
1. Kann jedem egal sein wir sind gesetzlich im Recht
2. Hat es sehr wohl da sie erste Stunde am 20.01.2016 war und somit älter als 2 Jahre, das ausbildungsende jedoch mit der letzten Theoriestunde beginnt ( Oktober 2017 ) und das sind keine 2 Jahre bis heute.
3. Theoretisch ja, sie können auch nach 6 Monaten sagen die kündigen das Verhältnis da es ihnen zu lange dauert, jedoch setzen sie sich in unserem Fall eindeutig über das Gesetz hinweg. Sagen 2 andere Fahrschulen und ein Anwalt.
Interessanter Fakt: In Deutschland gibt es kein und ich wiederhole KEIN gerichtliches Urteil darüber, wann die Stunden verfallen, da es ja so geregelt ist mit den 2 Jahren ab Ausbildungsende. Ergo; Präzedenzfall