Fahrradanhänger wie groß erlaubt?

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Alle für Dich relevanten Fakten mit den Rechtsgrundlagen findest Du unter http://pdeleuw.de/fahrrad/anhaenger-fakten.html

Aus §63 und §42 StVZO ergibt sich, dass wenn dem Anhänger eine Bremse fehlt, er nur einachsig sein darf. Zudem dürfen ungebremste Anhänger nicht mehr als 40kg und gebremste nicht mehr als 80kg wiegen:

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-fahrradfahrer/fahrradanhaenger-was-beachten.html

user353737  03.12.2012, 16:49

Die 40-kg-Beschränkung für ungebremste und 80 kg für gebremste Anhänger ist Unsinn. Wenn dem so wäre, dürfte man kaum noch Kinderanhänger mit zwei Kindern auf der Straße sehen. Es gibt keine Kinderanhänger mit Bremse, meines Wissens auch keine Lastenanhänger. Der Link von Dir verweist auf das "Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern". Dieses Merkblatt hat keine rechtliche Relevanz. Es wurde herausgegeben, "um Herstellern und Nutzern von Fahrradanhängern Orientierungshilfen über den Stand der Technik und Handhabung von Fahrradanhängern" zu geben. Das Merkblatt ist maßgeblich vom Rheinisch-Westfälischen Technischen Überwachungsverein (RWTÜV) erarbeitet worden. Der federführende Mitarbeiter des TÜV hatte selbst eine Auflaufbremse für Fahrradanhänger geschaffen und wollte sich durch dieses Merkblatt einen Markt eröffnen. Bisher ist noch kein Anhänger mit funktionierender Bremse auf dem Markt. Auch dieser (mittlerweile ehemalige) Mitarbeiter des RWTÜV hat es nicht zur Serienreife geschafft.

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espressionant  04.12.2012, 10:44
@user353737

seit wann hat das Verhalten von vielen, etwas mit der Gesetzeslage zu tun? Bei mir gibt es ne Tempo 30 Zone, da fährt fast jeder mit wenigstens 40 trotzdem gilt da maximal 30!

Die Kinderanhänger die ich hatte, haben eine zulässige Maximallast von 40kg gehabt (laut Bedienungsanleitung) wenn man die besseren Croozer oder so anschaut kommen die auch nicht auf mehr als 60kg erlaubtes Gesamtgewicht.

Die 40 sind tatsächlich etwas wenig => 20kg Fahrrad, 80kg Fahrer, 20kg Anhängelast => 120kg davon die Hälfte => 60kg max. Das halbe Zugfahrzeuggewicht für den Anhänger sollte man auch aus Vernunftsgründen nur dann überschreiten, wenn man sehr gute Bremsen hat, meist langsam fährt und wenig Gefälle hat...

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user353737  04.12.2012, 12:31
@espressionant

Da hast Du natürlich Recht - die Rechtslage und das tatsächliche Verhalten differieren oft und oft auch deutlich. Nichtsdestotrotz gibt es keine Gewichtsbeschränkung für Fahrradanhänger. Das zitierte Merkblatt ist lediglich ein Papier, ein Wunsch, hat aber keine rechtliche Relevanz. Merkblätter sind keine Verordnung und auch kein Gesetz, selbst wenn sie im Verkehrsblatt eines Bundesministeriums veröffentlicht werden.

Mein Weber Ritschie2 hat definitiv ein Maximum von 50 kg, der Chariot, den wir hatten, meiner Meinung nach auch. Das kann ich aber nicht mehr verifizieren, das Teil ist verkauft. Mein Bruder hat einen Fahrradanhänger, der bis 90 kg angegeben ist. 40 kg sind mit zwei Kindern schnell erreicht: Der Hänger kommt schnell an 10 kg heran, bleiben nur noch 30 kg für zwei Kinder. Bei einem durchschnittlichen Kind sind 15 kg mit 3-4 Jahren erreicht.

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user353737  03.12.2012, 16:54

§ 63 StVZO bezieht lediglich die §§ 32, 34, 36 Absatz 1 auf andere Straßenfahrzeuge, nicht jedoch den § 42. Der ist also nur für Kraftfahrzeuge relevant und nicht für Fahrräder.

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Ohne Garantie für Richtigkeit: Vermutlich ist das Teil komplett in Ordnung als Fahrradanhänger, weil es nicht breiter als 2,55m ist. ABER die eingebauten Lichter entsprechen dann nicht der StVO und sind damit nicht zugelassen.

wollyuno  03.12.2012, 17:38

bei 1m breite ist an zweirädern schluss,mehr ist nicht erlaubt

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Abgesehen davon, dass ein Fahrradanhänger nur einachsig sein darf - das Ding wäre also ion Deutschland nicht zugelassen - sind diese kleinen Schubkarrenräder in dem Video nicht gerade der Hit, denn die haben einen viel grösseren Rollwiderstand als etwa Vorderräder für Mountainbikes.

anhänger an zweirädern dürfen nicht breiter wie ein meter sein