Fahrrad mit Benzin Motor ohne Motor an fahren?

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Es ist wichtig, was dein Fahrzeug kann. Ob du das auch ausnutzt, ist egal! Mit dem Autoführerschein darf man einen 5t-Transporter auch dann nicht fahren, wenn man sagt "aber er ist nur bis 3,5 t beladen".

Also, du hast ein Zweirad, das von einem Motor angetrieben werden kann. Da gibt es unterschiedliche Klassen, je nachdem was genau der Motor kann:

  • Wenn der Motor nur beim Treten unterstützt (d.h. wenn der Fahrer mit Treten aufhört, stoppt auch der Motor),
  • nur bis max. 25 km/h arbeitet (fährst du schneller, macht der Motor nichts) und
  • eine Dauerleistung von max. 250 W aufweist,

hast du rechtlich ein Fahrrad. Für ein Fahrrad brauchst du keine Betriebserlaubnis, musst nicht zum Tüv, brauchst keine Fahrerlaubnis, hast keine Helmpflicht usw.

Also, hast du es technisch so eingerichtet, dass du notfalls einem Richter erklären kannst, dass dein Fahrzeug diese Regeln eingehalten hat?

Wenn nicht:

  • Wenn du einen Gasgriff/-Hebel hast, sodass der Motor das Gefährt auch allein antreiben kann oder die Dauerleistung des Motors über 250 W liegt, hast du ein Mofa (25 km/h) und brauchst dafür eine Betriebserlaubnis, Mofa-Prüfbescheinigung und Versicherungskennzeichen
  • Wenn die Höchstgeschwindigkeit unter Motorkraft über 25 km/h und unter 45 km/h liegt, ist es ein 45er Motorroller, für den du u.a. eine Betriebserlaubnis, eine Fahrerlaubnis der Kl. M und ein Versicherungskennzeichen brauchst
  • Wenn der Motor das Zweirad schneller als 45 km/h antreiben kann, hast du eine "125er", d.h. brauchst neben Betriebserlaubnis auch eine gültige Hauptuntersuchung (Tüv), eine richtige Zulassung und eine Fahrerlaubnis der Kl. A1.

Überlege dir gut, ob du ausprobieren möchtest, ohne passende Fahrerlaubnis mit einem nicht verkehrssicheren, nicht versicherten Fahrzeug erwischt zu werden.

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Auf umfriedeten Privatgrundstück (damit sind keine Waldstücke oder Wiesen eines Landwirts gemeint!) darfst du natürlich alles fahren was du willst. Da brauchst du nur die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers.

Das ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor. Dies hat dann eine beschränkte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und der Motor darf nicht mehr wie 50ccm haben. Es benötigt eine Betriebserlaubnis eine Versicherungskennzeichen. Du benötigst ein Mindestalter von 15 Jahren und eine Prüfbescheinigung für Mofa.

Dies alles für öffentliche Straßen egal ob mit Motor gefahren oder nicht. Mach es nicht, da Punkte in Flensburg (fahren ohne Fahrerlaubnis) und Versicherungsbetrug.