Fahrrad im öffentlichen Verkehrsmittel?

6 Antworten

Der Passagier hat den Beförderungebedingungen zugestimmt, indem er das Ticket gekauft und das Verkehrsmittel betreten hat.

Und wenn in den Beförderungsbedingungen drin steht, dass ein Fahrrad unter gewissen Umständen nicht mitgenommen werden darf, dann darf das Fahrrad nicht mitgenommen werden, wenn diese Umstände eintreten.

Ob das Fahrrad fahrtüchtig ist oder nicht, ändert nichts daran dass es ein Fahrrad ist!

Grundsätzlich hat das Fahrpersonal die Befugnis zu entscheiden, wie im Falle einer Überbelegung zu verfahren ist. Ein nicht betriebsfähiges Fahrrad wäre dann wie ein Gepäckstück zu sehen, aber eben ein sehr sperriges Stück, auch das kann dazu führen, dass man aufgefordert wird, das Fahrzeug zu verlassen, wenn der beschriebene Fall eintritt - man behält dann aber den Beförderungsanspruch mit einem nachfolgenden Fahrzeug.

Ich habe das "just in time" Prinzip jetzt auch auf mein hobbymäßiges Radbasteln angewendet, und "lagere" jetzt diverse Ersatzteile und eben defekte Räder, im ÖPNV.

So weit ich dafür eine "Radkarte" erworben habe, bleibt das Rad drin!

Natürlich kann man sich etwas anpassen, meist verbaue ich in solche Räder, zu Transportzwecken, viereckige Laufräder, das nutzt den wenigen Platz viel besser und die Mutti mit dem Kinderwagen muss nicht erst fragen, warum man denn nicht Rad fahre.

Wie oft wolltest du mit einem defekten Rad den ÖPNV nutzen? :-)

Freddy448 
Fragesteller
 18.05.2022, 18:50

Eigentlich nur noch 4 mal höchstens den dan hab ich genug Geld gespart um mir ein neues kaufen zu können

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Das dürfen die.

Ist für einen Rollstuhlfahrer nicht schön, wenn der draußen bleiben muss, weil einer mit seinem Fahrrad Bahn fährt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, darf er. Ob das Fahrrad fahrbar ist oder nicht, spielt bei der Bewertung der Situation keine Rolle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Interessierter Bahnfahrer, insbes. an den Angeboten der DB