Fahrgemeinschaft Pflich?

7 Antworten

Niemand lacht über dich, du hast ein Problem und suchst Rat. Hier meiner:

Kein Chef kann dich dazu zwingen, so oder so zur Arbeit zu kommen. Wie das geschieht, ist reine Privatsache (bis auf die Versicherung). Geh zunächst zu deinem Hausarzt und schildere ihm dein Problem; er lacht sicher nicht und weiss Rat.

Jasontylor 
Fragesteller
 27.10.2014, 05:42

in wiefern kann mir mein Arzt dabei helfen?

danke =)

Wie Du zur Arbeit kommst oder zurück ist Dein Privatproblem, dem Arbeitgeber ist das völlig egal ...

wenn Du im Auto nicht mitfahren kannst, musst Dueben auf die nächste erreichbare Bahn warten - es zwingt Dich niemand zur Fahrgemeinschaft ...

ich würde Dir allerdings raten, wenn Du diesen Arbeitsplatz behalten möchtest mit der Fahrgemeinschaft zu fahren und etwas gegen Reiseübelkeit einzunehmen (gibts in der Apotheke - auch pflanzlich etc. einfach mal beraten lassen)

Familiengerd  27.10.2014, 14:01
Wie Du zur Arbeit kommst oder zurück ist Dein Privatproblem, dem Arbeitgeber ist das völlig egal ...

So pauschal und allgemein formuliert ist das völlig falsch!

Wenn ein Arbeitgeber andere Arbeitszeiten anordnet, kann er das tun, wenn keine Vorgaben (Arbeits- oder Tarifvertrag, Betrie bsvereinbarung, Gesetz) dagegen stehen; das erlaubt ihm sein Direktionsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers".

Er darf seine Anordnungen zwingend aber nur "nach billigem Ermessen" treffen - und das bedeutet, dass der er die berechtigten persönlichen Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Interessen abwägen muss!!

Hallo

Zwingen kann er dich nicht zur Fahrgemeinschaft ----doch wie willst du es

denn sonst schaffen pünktlich in die Arbeit zu kommen ?

VG pw

Jasontylor 
Fragesteller
 27.10.2014, 05:29

hey danke =)

es geht mir nicht um das pünklich zur arbeit kommen, das klappt ja einwandfrei, jedoch sieht es in der spätschicht so aus das ich bis um 6 uhr morgens (also von 13:30 wo ich losfahre zur arbeit) bis halt 6 uhr morgens nicht zuhause bin also quasi abgezogen der hinfahrt 14:30 hin -> 16:45 arbeitsstart -> 1:15 feierabend ->ca 3:30 min am bahnhof stehen -> 6 uhr zuhause -> schlafen bis 13 uhr = 7 std schlaf -> wieder zur arbeit...

was kann ich tun?

Verdienst liegt bei 869 euro netto also hotel usw ausgeschlossen

danke =)

peterwuschel  27.10.2014, 05:46
@Jasontylor

Dann wäre noch die Möglichkeit zum Arzt zu gehen-der dich deswegen mal checkt.

Wegen deiner Übelkeit meine ich.

Früher ein Kumpel von mir , dem ist hinten im Auto auch schlecht geworden,

der hyperventilierte sogar -- der Arzt untersuchte Ihn --da wurde dann eine

Zeitlang medikamentös angegangen --das half dann.

VG pw (-:

Jasontylor 
Fragesteller
 27.10.2014, 06:01
@peterwuschel

hm ja da werd ich heute so oder so hingehen. wie grpß ist die chance vom chef in der probezeit gekündigt zu werden wegen ka das es ihm nicht passt das ich krank bin^^?

peterwuschel  27.10.2014, 06:05
@Jasontylor

Ich glaube -- nachdem was ich bei dir drüber gelesen habe -riesengroß.

Seine Äusserungen dir gegenüber sagen Alles.

Aber wenn du krank bist -bist du krank .

Vielleicht ändert sich dann eh was für dich in der Arbeit.

Dir wünsche ich viel Glück für Deine Zukunft.

VG pw (((---:::

Du bist für das Erreichen Deiner Arbeitsstelle selbst verantwortlich. Wie Du den Weg hin und zurück bewältigst, ist Dein "Problem", nicht das des Betriebs (Chefs). Wenn sich die Arbeitszeiten nicht mit Deinen Möglichkeiten decken, mußt Du dir einen anderen Job suchen und dann kündigen.

Jasontylor 
Fragesteller
 27.10.2014, 05:31

Danke, du hast aber etwas überlesen "die zeiten haben sich mir gegenüber Extrem verschlechtert was ja vorher nicht der fall war. =( )

bin in einer ZA firma angestellt habe kein abschluss und keine ausbildung..

Novos  27.10.2014, 05:33
@Jasontylor

Das habe ich wohl verstanden, was aber nichts an den Tatsachen ändert.

Familiengerd  27.10.2014, 13:51

@ Novos :

Schon einmal etwas davon gehört, dass der Arbeitgeber, wenn er Anordnungen entsprechend seinem Direktionsrecht (Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers") trifft, diese Anordnungen zwingend nur "nach billigem Ermessen" treffen darf???

Also diese ständige und generelle Betonen des "das braucht den Chef nicht zu interessieren" ist schlicht und einfach falsch!!!

Und "billiges Ermessen" bedeutet, dass der Arbeitgeber die berechtigten persönlichen Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Interessen abwägen muss!!

musst du jetzt einfach mal so 2 h mehr arbeiten ? dass geht doch nicht ohne vertragsänderung. warum hast du das problemm nicht vorher gewälzt. außer fahrgemeinschaft oder zug scheint es ja keine möglichkeit zu geben. bei entsprechendem wetter wäre vlt noch ein mopped die alternative.

Jasontylor 
Fragesteller
 27.10.2014, 06:25

ähhh.. lol ja darauf bin ich noch garnicht gekommen aber du hast recht ich muss echt länger arbeiten.. :/ wtf.. naja er hat freitag angerufen mir die neuen arbeitszeiten durchgegeben und dann hat er aufgelegt haha genial :D

kein führerschein / 25 jahre alt = kein moped :/ :[

aber krass das dir das aufgefallen ist jap ich muss länger arbeiten :D geil XDD

naja ne nicht wirklich geil aber ohmann wie echt jetzt... boar...