Fahrerflucht in Probezeit, welche Folgen?
Person X hat beim ausparken ein Auto geschrammt. X hielt an und sah sich das angerempelte Auto an und konnte aber keinen Schaden erkennen und fuhr (auch wegen etwas Panik) weg. X wurde aber dabei gesehen und erhielt heute einen Anruf von der Polizei.
Die Polizei will sich morgen das Auto ansehen und mit X sprechen. Der Polizist meinte am Telefon, der Schaden sei sehr gering und das Verfahren wird unter Umständen wieder eingestellt. Was sollte X am besten aussagen bzw. auf keinen Fall sagen?
Nun die Frage: Was droht X, der noch in der Probezeit ist? Bußgeld, Punkte, Aufbauseminar, Führerscheinentzug, Probezeitverlängerung, etc.?
Was passiert wenn das verfahren eingestellt wird? Bußgeld und Probezeitverlängerung ziemlich sicher, aber auch aufbauseminar o.ä.?
X weiß auch dass es falsch und asozial war, wegzufahren, er selbst fände es auch nicht gut wenn jemand sein Auto anfahren würde und abhauen würde. Also bitte keine Moralpredigten.
7 Antworten
"Übrigens ist eine Fahrerflucht ohne vermeintlichen Schaden auch eine Unfallflucht, die ein Strafmaß verlangt. Offensichtlich kam es ja trotzdem zu einer Karambolage. Selbst, wenn zunächst kein sichtbarer Schaden am Fahrzeug zu sehen ist, heißt dies nicht unbedingt, dass es auch keinen Schaden gibt. Das müssen dann entsprechende Gutachter überprüfen.
Daneben hat Fahrerflucht auch eine Verjährung. § 78 StGB legt für Taten, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als einem bis fünf Jahre droht, eine Verjährung nach fünf Jahren an.
Fahrerflucht in der Probezeit
Nicht nur in der Probezeit sollten Fahrer vorsichtig fahren. Doch Fahranfänger müssen natürlich immer ein wenig mehr Aufmerksamkeit an den Tag legen. Natürlich kann auch mal ein kleiner Parkschaden passieren. Doch Fahrerflucht ist absolut nie eine Option. Fahrerflucht gehört zu den A-Verstößen – also den schwerwiegenden Verstößen im Verkehrsrecht. Dementsprechend müssen Fahrneulinge bereits bei einem A-Verstoß während der Probezeit – zum Beispiel bei einer Fahrerflucht – mit Folgen rechnen:
Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre
Aufbauseminar
Je nachdem, wie schwerwiegend die Fahrerflucht war, fällt auch die Strafe für die Fahrerflucht bzw. Unfallflucht verschieden schwer aus. Das kann natürlich ebenfalls bedeuten, dass die Fahrerlaubnis abgegeben werden muss oder eine Freiheitsstrafe droht."
"Bleiben Sie jedoch immer ehrlich. Gutachter und Sachverständige können herausfinden, ob ein Unfall in Form eines Aufpralls, Rucks oder Geräusches hätte bemerkt werden müssen oder nicht. Möglich ist zudem, dass es Zeugen für das Missgeschick geben könnte. Ob Sie der Unfallverursacher waren, erfahren Sie erst, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet wird. Können Sie jedoch wahrheitsgemäß beweisen, dass Sie die Fahrerflucht unbemerkt begangen haben, dann bleibt der Vorfall ohne strafrechtliche Folgen." ...
http://www.bussgeld-info.de/fahrerflucht/
Übrigens ist eine Fahrerflucht ohne vermeintlichen Schaden
auch eine Unfallflucht, die ein Strafmaß verlangt. Offensichtlich kam
es ja trotzdem zu einer Karambolage. Selbst, wenn zunächst kein
sichtbarer Schaden am Fahrzeug zu sehen ist, heißt dies nicht unbedingt,
dass es auch keinen Schaden gibt. Das müssen dann entsprechende Gutachter überprüfen....
Dementsprechend müssen Fahrneulinge bereits bei einem
A-Verstoßwährend der Probezeit – zum Beispiel bei einer Fahrerflucht – mit Folgen rechnen:
- Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre
- Aufbausemina
Je nachdem, wie
schwerwiegenddie Fahrerflucht war, fällt auch die Strafe für die Fahrerflucht bzw. Unfallflucht verschieden schwer aus. Das kann natürlich ebenfalls bedeuten, dass die Fahrerlaubnis abgegeben werden muss oder eine Freiheitsstrafe droht.
X (bist du) solltest alles selbst abwarten, und die Überraschung auf dich zukommen lassen, ansonsten wäre es keine Überraschung, schon gar nicht hier, keiner kennt die genaue Sachlage, und jede ist anders
Es ist kaum davon auszugehen,dass der Fall eingestellt wird.Immerhin steht das unerlaubte Entfernen(Fahrerflucht) vom Unfallort im Raum und das ist eine Straftat.
X kann nur hoffen das dieses verfahren eingestellt wird. Sonst kann x sich bald wieder auf sein Fahrrad setzten.
Am Besten ist es die Wahrheit zu sagen. Was soll man da auch groß lügen?
Die "üblichen" strafen hast du ja gennant. Im online Bußgeldkatalog kannst du genau sehen welche Strafe du zu erwarten hast.