Fahrerflucht eingestellt, wie gehe ich vor?
Habe den Brief der Staatsanwaltschaft erhalten, dass die von mir angezeigte Fahrerflucht eingestellt wurde. Es könnte zwar eine Person (der Name wurde genannt) ermittelt werden, aber aufgrund der Geringfügigkeit des Schadens nicht bewiesen, dass der Fahrer es mitbekommen hat.
Das Ganze ist alles merkwürdig, denn 50m weiter kamen die Leute, die es gehört haben und es wurden auch zwei direkte bzw. Ein indirekter Zeugen (er hatte nur gesehen, um welches Fahrzeug es sich handelte), aber nun gut die Dame hat in der Stadt etwas zu sagen und wohl andere Rechte.
Mich interessiert, wie ich an mein Geld komme, denn offiziell habe ich nur einen Namen. Durch zwei Zeugen kenne ich dir Firma (die Dame hatte Firmenwagen, mit Werbung drauf), aber halt auch nicht offiziell. Wende ich mich an die Dame oder Firma?
Es ist nur ein Schaden von 150€,aber auch bei mir wächst Geld nicht auf den Bäumen, es ärgert mich schon, dass sie wohl ungestraft davon kommt.
13 Antworten
Frag doch einfach mal einen Anwalt. Die erste Beratung ist meistens kostenlos und er kann dir seine Einschätzung geben.
In diesem Fall wurde aber scheinbar die Unfallsxhuld festgestellt und dadurch ist die gegnerische Partei verpflichtet die Kosten einer Rechtsvertretung zu tragen.... Auch wenn das zum jetzigen Zeitpunkt als unnötig erscheint
Das Strafverfahren wurde eingestellt, weil der Vorsatz nicht nachweisbar war.
Damit ist aber der Unfall an sich bestätigt. Da Dir nun das Tat-Kfz bekannt ist, kannst Du Dir den Schaden an Deinem Fahrzeug durch den Kraftfahrthaftpflichtversicherer des Tatfahrzeuges ersetzen lassen. Die Versicherungsdaten erfährst Du über den Zentralruf der Kraftfahrtversicherer. Beim Versicherer meldest Du dann Deinen Schaden und forderst Schadenersatz.
Ich habe kein Kennzeichen erhalten, kenne nur ihren Namen (keine Adresse etc.)
... das will er aber doch gar nicht hören, siehe ggf. seinen Komentar unter meiner Antwort.
Es wurde die Fahrerflucht eingestellt, für den Schaden muss sie trotzdem aufkommen.
Das ist eben das Problem, es muss auch bewiesen werden, dass diese Person Fahrerflucht begangen hat.
Das hat sich ja erledigt, aber der Unfall wurde ja begangen,ob bemerkt oder unbemerkt.
Eben.... Also ist deine einzige Möglichkeit den Schadensersatzanspruch erstmal beim Fahrzeughalter geltend zu machen.
Wenn du keinen Antrag stellst, kann auch kein Antrag genehmigt oder abgelehnt werden.
Wie komme ich an ihre Daten, bei der Polizei oder schreibe ich Sie in der Firma an? Im Brief vom Staatsanwalt stand nur der Name der ermittelten Dame. Um welches FirmenFahrzeug es sich handelte habe ich erfahren, weil ich selber auf Zeugensuche ging. Habe also weder Kennzeichen noch sonstiges.
Wende ich mich an die Dame oder Firma?
Du wendest dich an die Kfz-Versicherung (Haftpflicht), bei der das Auto versichert ist.
Die bekommst du raus über das Nummernschild und den Zentralruf der Autoversicherer.
Wie bekomme ich das Kennzeichen raus? Im Brief der Staatsanwaltschaft steht nur der Name drin. Den Rest habe ich erfahren, weil ich Zeugen suchte,die das Fahrzeug mit der Werbung gesehen haben,daraufhin wurde wohl die Dame ermittelt. Kennzeichen haben die auch nicht. Bekomme ich es von der Polizei?
Es gibt selten Anwälte, wo es beim ersten Mal kostenlos ist.