Fahren unter Medikamenten?

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Medikamente im Straßenverkehr: Autofahren trotz Pillen?

Dieser Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro geahndet werden. Wenn die Fahrtauglichkeit durch Medikamente so sehr behindert wird, dass Fahrfehler und körperliche Ausfallerscheinungen auftreten, kann sogar die Strafbarkeit einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) in Frage kommen.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/medikamente-im-strassenverkehr/#:~:text=Dieser%20Versto%C3%9F%20kann%20mit%20einer,(StGB)%20in%20Frage%20kommen.