Fahren ohne Versicherungsschutz ohne Wissen?
Hallo, folgende Sachlage:
Meine Ex-Freundin hat die Versicherung meines Autos übernommen bzw abgeschlossen, da es über sie billiger war.
Sie hat die Versicherung ohne mein Wissen gekündigt, ich habe als Zahler keine Benachrichtigung von der Versicherung noch von ihr bekommen. Von der Versicherung, klar, als Zahler, bekomme ich sowas nicht. Von ihr allerdings habe ich auch nichts bekommen, sie hat es nur Mal gesagt, dass ich es zügig machen soll.
Nun wurde ich im Februar geblitzt, die Post dazu ging zu ihr, wurde jetzt aber zu mir weitergeleitet, bzw wird mir nur eine Straftat vorgeworfen.
Wie ist die Rechtslage in diesem Fall? Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, jedoch habe ich keine Information über die Kündigung bekommen und konnte zweifelsohne nicht entsprechend handeln. Muss ich mit ernsthaften Konsequenzen rechnen wenn ich der Polizei/Staatsanwaltschaft den Hintergrund schildere?
5 Antworten
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Das trifft im deutschen Recht nur auf das Gesetz, nicht aber auf Tatsachen zu.
Muss ich mit ernsthaften Konsequenzen rechnen wenn ich der Polizei/Staatsanwaltschaft den Hintergrund schildere?
Zunächstmal sollten sie sich einen guten Strafverteidiger suchen, mit dessen Hilfe sie die Einlassung/Aussage verfassen. Auf den Kosten werden Sie in jeden Falle sitzen bleiben.
Davon ohne Anwalt als Beschuldigter Etwas zu schreiben ist aber ganz dringend abzuraten, da Sie die Konsequenzen nicht einschätzen können, also gar nicht wissen was Sie tun. Ihr Anwalt wird dann versuchen einen möglichst guten Deal, idealerweise Einstellung gegen Geldauflage herauszuhandeln.
§ 6 II PflVG, auch wegen Fahrlässigkeit.
Wenn das zum ersten mal war wird es vermutlich eingestellt, höchstens Strafbefehl mit eher geringer Geldstrafe.
Allein die Tatsache, dass du keinen Beitrag gezahlt hast hätte dir ja wohl zu denken geben müssen...
Außerdem scheint sie dir ja mal gesagt zu haben, dass du dich selber um eine Versicherung kümmern sollst.
Daher die Antwort auf die Frage:
Muss ich mit ernsthaften Konsequenzen rechnen wenn ich der Polizei/Staatsanwaltschaft den Hintergrund schildere?
Klares Ja.
Sie selber kriegt im übrigen die selben Probleme als Halter des Fahrzeugs.
Nein, habe ich nicht. Laut Brief der Polizei wurde die Versicherung zum 1.1.18 gekündigt. Die Kennzeichen hat sie vor zwei Wochen vom Fahrzeug erst entfernt.
Du fährst ohne Kennzeichen? Was würde denn dann geblitzt?
Ähm.. wenn das Auto nicht versichert ist, wird die Nummer eingezogen.
Ja aber wenn sie die Versicherung gekündigt hat, musste sie auch die Nummer abgeben. Du hast doch sicher kein Auto ohne Nummer gefahren.
Das Auto war versichert, die Halterin hat die Versicherung gekündigt. Ich als Eigentümer und Fahrer wusste es nicht und wurde nicht informiert.