Fahren ohne Fahrerlaubnis kann man die Sperre verkürzen?

7 Antworten

Jaein ,

§ 69a Abs.7 STGB sieht zwar eine Aufhebung der sperre vor , aber so einfach ist das dann halt doch nicht.

7. Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.

Dies von einem RA Verkehrsrecht :

Das Gesetz sieht vor, dass eine Sperrfristverkürzung möglich ist. Voraussetzung dafür ist eine  stichhaltige Begründung, weshalb „der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist“ (§ 69a, 7 StGB). Dieser Absatz ist vage gehalten und lässt den Gerichten Interpretationsspielraum. In der Regel gewähren sie dann eine Verkürzung, wenn sie eine tatsächliche Einsicht des Fehlverhaltens erkennen können.
Positiv werden in diesem Zusammenhang beispielsweise der freiwillige Besuch von Nachschulungen und Aufbauseminaren oder auch die Inanspruchnahme einer verkehrspsychologischen Beratung eingestuft.
Die Argumentation mit persönlichen Umständen hingegen kann nur selten überzeugen. Grundsätzlich gilt: Es müssen neue Gründe genannt werden können, welche zum Zeitpunkt der Sperrfrist-Festsetzung noch nicht vorlagen.
Darüber hinaus sollte Betroffenen bewusst sein, dass sich die Sperrfrist nicht vollständig aufheben lässt: Sie muss trotz Verkürzung mindestens 3 Monate betragen. Hat der Täter in den vergangenen 3 Jahren schon einmal die Fahrerlaubnis verloren, ist eine Verkürzung auf unter ein Jahr nicht möglich.
Wer aus beruflichen oder privaten Gründen auf eine Sperrfristverkürzung angewiesen ist, sollte  juristischen Beistand in Anspruch nehmen. Fachanwälte für Verkehrsrecht kennen die Bedingungen der jeweiligen Gerichte. Sie können einschätzen, ob Chancen bestehen und welche Maßnahmen im Einzelfall hilfreich und notwendig sind.
Nicht zuletzt kann ein Jurist auch die entsprechenden Anträge fachgerecht formulieren. Spezielle Schulungen, die auf eine Sperrfristverkürzung ausgelegt sind, sollten ebenfalls nur nach Rücksprache mit dem Rechtsbeistand besucht werden: Nicht selten gehen diese mit unnötig hohen Kosten einher, ohne dass sie zum gewünschten Ergebnis führen würden.

Sperrfrist | Der Führerscheinentzug und seine Folgen (gansel-rechtsanwaelte.de)

Die Sperrfrist hat das Gericht festgelegt. Da hättest du gegen das Urteil angehen müssen.

Nein die kann man nicht verkürzen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, das kann man aus gutem Grund nicht