Fahren ohne Fahrerkarte mit Ausdruck wenn neu beantragt?
Hallo, ich habe kürzlich FS Klasse C / CE bestanden und sofort Termin bei LABO Berlin gemacht um Fahrerkarte und FS zu beantragen. Dieser Termin war Donnerstag vor Ostern, ich geh davon aus das ich eventuell nächste Woche die Fahrerkarte bekommen werde. Ab morgen kann ich in einer Firma als LKW Fahrer beginnen, werde dort auch selber fahren nach der Einarbeitung. Meine Frage jetzt, darf ich allein fahren? Führerschein habe ich von LABO bekommen, eine Einzahlquittung das Fahrerkarte beantragt und bezahlt ist auch, kann ich nun ohne Karte fahren? Schon klar das ich dann nen Ausdruck machen muss, diesen 28 Tage bei mir führen muss und dann im Büro abgeben damit er dort zur Verfügung steht. Ich hatte noch nie eine Fahrerkarte.
1 Antwort
Du darfst ohne Fahrerkarte keine LKW mit digitalem Tacho führen. Das gilt auch dann wenn die Karte zwar beantragt, aber noch nicht fertig oder ausgegeben ist.
Ausnahmen davon begrenzen sich auf Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl - und das trifft hier ja nicht zu.
Dein neuer Job kostet Dich, wenn Du kontrolliert wirst, 250€ pro Tag. Kein guter Einstand.
Auf den Chef, Disponenten oder Weisungsberechtigten der Firma kommt dann auch ein Bußgeld zu wenn einer davon die Fahrt angeordnet hat.
Also erst einmal nur als Beifahrer, lohnt sich sonst nicht... ☺
Das wollte ich wissen, danke.
Hatte im Internet was gelesen das man in Ausnahmefällen wie z.B. Beginn einer neuen Arbeit auch mit Ausdruck fahren darf wenn man die Karte bereits beantragt hat und das durch die Einzahlquittung auch belegen kann. Wollte daher sicher gehen nur.
Also warten bis Karte kommt :(