Fällt die Nutzung von Flammenwerfern im Krieg zu Kriegsverbrechen?

5 Antworten

Nein nicht direkt, das kommt darauf an wie und gegen wenn sich der Einsatz richtet.

Im dritten Protokoll der UN-Waffenkonvention wird den Einsatz von „Brandwaffen“, also Waffen, deren Wirkung durch Flammen bzw. Hitze erzielt wird (z.B. Flammenwerfer oder Napalm-Bomben) behandelt. Da steht drin, dass diese Waffen zwar nicht verboten, ihr Gebrauch aber bestimmten Einschränkungen unterworfen sind. Es ist als Beispiel verboten, Zivilisten damit anzugreifen oder Luftangriffe mit Brandwaffen gegen militärische Objekte „innerhalb einer Konzentration von Zivilpersonen“ (z.B. in einem Dorf oder einer Stadt) zu führen.

Bedeutet, auf dem Schlachtfeld ist der Einsatz erlaubt. Sobald aber ganze Straßenzüge mit einem Flammenwerfer geräumt werden und Zivilisten in dieser Stadt anwesend sind ist diese Handlung ein Verbrechen, aber der Einsatz dieser Waffe selbst nicht.

Bei all dem muss man grundsätzlich beachten, dass mit wenigen Ausnahmen die Regeln des Humanitären Völkerrechts immer nur für die Staaten gelten, die die entsprechenden Verträge angenommen haben.

Gerade bei der UN-Waffenkonvention sind eine Menge Länder nicht oder nur Teilen des Vertrages beitgetreten. Von den ca. 200 Staaten der Welt haben den Vertrag nur gut die Hälfte ratifiziert und nur etwa ein Viertel haben alle Regelungen akzeptiert.

Man kann also überhaupt nicht allgemein sagen, ob "Man" etwas darf oder nicht, sondern immer nur für spezifische Länder.

Deutschland gehört übrigens zu den Ländern die allen Protokollen der Konvention beigetreten sind. Für uns gilt also die Einschränkung bei der Verwendung von Brandwaffen.

Woher ich das weiß:Recherche

denke ja aber niemand wird sich daran halten wenn es um leben und tod gehen würde

hoermirzu  20.10.2022, 11:07

Das Tier Putin lässt ja auch Babys ermorden, die schießen zumindest nicht zurück.

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069keinplan069  20.10.2022, 11:10
@hoermirzu

hier ging es grad nicht um putin

und die ukraine würde genauso ein flammenwerfer benutzen wenn die keine andere waffen hätten

und nicht nur putin ist der kriegsverbrecher (wie du ihn nennst) sondern die ganze russichen politiker putin ist nur der jenige der vor der kamera spricht er entscheidet nicht alles allein

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Nein. Zum Kriegsverbrechen wird ein Waffeneinsatz dann, wenn gezielt unbewaffnete Zivilisten oder Kriegsgefangene zu Opfern werden.

069keinplan069  20.10.2022, 11:07

jemanden mit einer schrotflinte abzuknallen im krieg geht aufjedenfall auch als kriegsverbrechen

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Janaki  20.10.2022, 12:24
@069keinplan069

Jein. Auch da kommt es auf die genaue Situation an. Ist der/die Erschossene bereits wehrlos, weil z.B. verwundet und/oder sogar Zivilist(in) - dann hast Du Recht. Dann liegt - in Kriegszeiten - ein Kriegsverbrechen vor. Ansonsten wäre es Mord.

Hat der/die andere aber ebenfalls eine Waffe, mit der er/sie für den Schrotflintenmenschen eine Gefahr darstellt, und passiert das Aufeinandertreffen während eines Krieges - dann ist es kein Kriegsverbrechen. Dann kommt es eben einfach darauf an, wer seine Waffe effektiver/besser beherrscht.

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069keinplan069  20.10.2022, 12:29
@Janaki

schrotflinten würden verboten in krieg

weil die person dass höchstwahrscheinlich überlebt und sehr krasse schmerzen also sehr starke du hast ja dann mehrere löcher im magen die alle nict richtig durch gehen

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Janaki  20.10.2022, 12:33
@069keinplan069

Warum? Warum sollte eine Jagdwaffe - und das ist eine Schrotflinte zuallererst - im Krieg verboten sein? Sorry, aber das erschließt sich mir nicht.

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Janaki  20.10.2022, 14:06
@069keinplan069

Das macht eine Schrotflinte noch lange nicht zur verbotenen Kriegswaffe. Zumal ich zumindest keine Armee kenne, die ihre Soldaten noch mit Schrotflinten ausrüstet. Das sind Waffen, die von Zivilisten benutzt werden - und Waffen in Zivilbesitz fallen meines Wissens nicht unter diese Regelungen, die für offizielle Kriege gelten. Und willst Du Zivilisten das Recht auf Selbstverteidigung nehmen, wenn sie in einem Kriegsgebiet leben und von marodierenden Soldaten angegriffen werden, nur weil die einzige Waffe, die sie zufälligerweise verfügbar haben, eine Schrotflinte ist? Ernsthaft jetzt?

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WerWil  05.09.2023, 13:32
@069keinplan069

Falsch. Schrotflinten fallen überhaupt nicht unter die Regelungen für Streumunition.

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WerWil  05.09.2023, 13:36
@069keinplan069

Schrotflinten sind nicht verboten. Diverse Armeen haben solche Waffen für den Orts-/Häuserkampf im Bestand.

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Natürlich nicht! Zum Beispiel wurde nach Übernahme des Vernichtungslagers Bergen-Belsen duch die Aliierten die Liegenschaft mit Flammenwerfern vernichtet, womit die zahlreichen Seuchen insb.Typhus erfolgreich bekämpft werden konnten.

JayCeD  20.10.2022, 11:17

Es kommt eben darauf an was man mit dem Flammenwerfer tut. Ein Lagerfeuer damit entzünden ist natürlich kein Kriegsverbechen. Schützengräben mit Soldaten drin ausbrennen hingegen schon.

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WerWil  05.09.2023, 13:20

Der verweis auf den zweiten Weltkrieg ist wenig hilfreich. Das Kriegsvölkerrecht hat sich seit dem noch deutlich weiter entwickelt.

Außderdem war das "Abfackel" des Lagers keine Kriegshandlung mehr und fiele auch darum nicht unter entsprechende Regelungen. Die damals ohnehin noch nicht bestanden.

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