Facharbeit abschreiben lassen?

5 Antworten

Wenn deine Arbeit eine eins war, wird sich wahrscheinlich jeder, der sie einmal in Händen hatte, daran erinnern. Die Chance mit dem Plagiat durchzukommen ist nahezu null. Aber du kannst natürlich nicht bestraft werden, wenn sich jemand Zugang zu deinem Zimmer verschafft und deine alten Arbeiten entwendet und über den Kopierer zieht. Allerdings müsstest du im wahrscheinlichen Fall der Entdeckung, um nicht selber ans Kreuz genagelt zu werden, deine Freundin ans Messer liefern und den Diebstahl deines (geistigen) Eigentums und die unrechtmäßige Entwendung der Unterlagen und die arglistige Täuschung anzeigen, was definitiv das Ende eurer Freundschaft wäre. Aus der timetable leite ich ab, dass ihr beide volljährig seid. Deshalb liegt es in der Hand des Richters, ob deine Freundin dann noch die "Gnade" des Jugendstrafrechts genießt oder ihr Leben lang als vorbestraft gilt.

Du siehst, deine "Freundin" hat allein durch die Frage eine Situation heraufbeschworen, die eigentlich nur durch das Ende der Freundschaft gelöst werden kann, egal wie du jetzt antwortest. Niemand, der wirklich ein Freund ist, fragt nach illegaler Unterstützung!!

Ich sehe nur einen Ausweg, der für euch beide ein wenig mühsam ist, eure Freundschaft aber dafür um so stärker werden lässt. Biete ihr an, das du ihr dabei hilfst, die Facharbeit selber zu schreiben. Du kannst sie dabei kreativ lenken, so dass es trotzdem eine eigenständige Arbeite wird, die sie selber verfassen wird. Wenn ihr Abgabetermin nach deinem Abiturtermin liegt, konkurriert das Ganze nur marginal mit deinen Abiturvorbereitungen hilft ihr aber nicht nur diese eine Facharbeit hin zu bekommen, sondern auch eigenen Leistungen als gut und zielführend zu betrachten.

Darüber haben sich schon eine Menge Leute (und Gerichte) gestritten. Theoretisch ist nämlich weder die Inanspruchnahme von einem Ghostwriter (Und nichts anderes bist du in dem Fall. ) verboten, noch einen Text von einem solchen einzureichen. Wenn die Dame, und so clever wird sie ja wohl sein, den Text nur als Mustervorlage heranzieht und diesen nicht in der erhaltenen Form einreicht.

Der springende Punkt bei Dir ist, dass Du an der gleichen Schule noch "tätig" bist. Die Schule könnte hier trotzdem einen Schulausschluss erwirken, unabhängig davon, dass sonst kein Strafbestand erfüllt ist.

Selbstverständlich kann es auch Konsequenzen für dich haben - also solltest du das besser lassen.

Wie heißt es doch so schön? "Mitgefangen - mitgehangen"

Du unterstützt damit Betrug, natürlich kann das für dich Konsequenzen haben!

Wenn es rauskommt, klar - ist eben ein Betrugsversuch ...