Wenn man das Abi nicht schafft, hat man dann Automatisch Fachabi?

8 Antworten

Nein. Du kannst nur sagen das du die und die Klasse bestanden hast. Du hast z.B.: einen 11 Klasse Abschluss und bekommst ein Abgangszeugnis. Du hast jedoch die Qualifikation um eine Prüfung für das Fachabi zu schreiben um dieses zu bestehen. Grundsätzlich gilt: Du musst eine Prüfung schreiben um einen Abschluss zu machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Therapeut in Ausbildung
Schueler123321 
Fragesteller
 22.08.2020, 21:10

Ich meine wenn ich die 11. und 12. schaffe aber die 13. nicht schaffe

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LuClRa  22.08.2020, 21:27

Falsch! Zumindest nicht in NRW!

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Wenn folgende Vorraussetzungen gegeben sind...ja!

https://www.fachabitur-nachholen.de/schulischer-teil-der-fachhochschulreife.html#Voraussetzungen

Bin nach der Q1 abgegangen mit dem schul.Teil der FH Reife.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schul. Teil der FH Reife am Gym./volle FH Reife seit 2022
Schueler123321 
Fragesteller
 22.08.2020, 21:37

Ich will ja nicht nach dem Q1 abgehen ich will das Q2 probieren und wenn ich es nicht schaffe, ob ich das fachabi dann habe, aber danke dir

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LuClRa  22.08.2020, 21:39
@Schueler123321

War klar. Wie gesagt, unter den o.g. Voraussetzungen...ja!

Btw...jetzt schon zu zweifeln....

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Kommt drauf an ob du G8 oder G9 hast. Bei letzterem hast du auf jeden Fall Fachabi, wenn du das Abitur nicht schaffst. LG

In der 12.Klasse hat man wenn die Noten stimmen den schulischen Teil der FHR. Man muss noch ein jähriges Praktikum machen um die vollwertige FHR zu erlangen.

Schueler123321 
Fragesteller
 22.08.2020, 21:09

Die Noten stimmen doch, wenn man für das Abi zugelassen wird, also wenn man in die 13. Klasse kommt oder?

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FortNut32  22.08.2020, 21:14
@Schueler123321

Ich vermute schon, macht ja Sinn. Ich kann dir aber keine sichere Aussage geben.

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LuClRa  22.08.2020, 21:28

Man kann auch eine Ausbildung machen für die volle FH Reife!

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Mit Zulassung zur Abiturprüfung hast Du dem schulischen Teil der Fachhochschulreife in der Tasche (ausser in Bayern und Sachsen!).