Existiert ein Gesetz, wonach die Krankenkasse das Bonusprogramm erstatten muss?
Meine ganze Familie war mehrere Jahre bei der IKK Classic versichert. 2011 haben wir auch am Bonusprogramm teilgenommen und sie müssten uns jetzt 260 Euro erstatten. Wir haben aber die Mitgliedschaft zum 31.12.2011 gekündigt und uns wurde - trotz mehrmaliger Nachfrage - vom Vertreter der neuen Krankenkasse versichert, dass die IKK gesetzlich verpflichtet wäre, den Bonus trotzdem auszuzahlen, da wir ja das Jahr, um das es sich handelt, dort versichert waren. Nun haben wir die Hefte eingereicht und zurückgeschickt bekommen mit der Begründung: Da zum Zeitpunkt der Auszahlung der Bonusprämie eine ungekündigte Mitgliedschaft... bestehen muss, ist eine Auszahlung der Prämie leider nicht möglich. Ich möchte das Geld unbedingt haben und hätte daher gern dieses Gesetzt, von dem der Verteter sprach, gelesen, falls es so etwas gibt. Wer kann mir helfen? Ich bin im Internet leider nicht selbst fündig geworden und durch meine Suche auf diese Website gestoßen. Vielen Dank! Familie Schmidt
2 Antworten
Die Frage welche sich mir hier stellt ist: Welchen Status hat man mit Ausspruch seiner Kündigung in der Zeit der "Kündigungsfrist"? Befindet man sich im Status ungekündigt oder im Status gekündigt?
Also bei einer Kündigung zum z.B. 31.12.2011. Bis die Kündigung wirksam wird, zählt man doch nicht als"gekündigt"! Oder etwa doch? Schließlich ist man "bis zum ..." noch vollwertiges Mitglied, mit allen Pflichten und natürlich auch Rechten! Erst nach deren Ablauf gilt man als "gekündigt".
Arbeitsrechtlich bin ich doch auch erst nach Ablauf einer entsprechenden Frist "gekündigt" und nicht schon ab Ausspruch der Kündigung bis zum ... . Sonst bräuchte ich doch gar nicht mehr bei diesem AG zur Arbeit erscheinen. (Vorausgesetzt, das wäre möglich.) Oder greift hier im Bereich KK anderes Recht.
Diese Frage stellen sich nach meiner kurzen Recherche im Internet übrigens sehr viele Leute im Zusammenhang mit der IKK und Auszahlungen im Rahmen des Bonusprogramms. Jedoch habe ich noch keine verlässliche Antwort auf diese Frage gefunden.
Vielen Dank!
Hallo,
danke für die tolle Antwort. Mittlerweile hat sich der Fall geklärt. Es gibt demnach kein solches Gesetz. Im Vertrag, den ich unterschrieben habe, gibt es die Klausel, dass ich bei der Auszahlung des Bonusprogramms, also bis zum Ende des Monats März 2012 ungekündigtes Mitglied sein muss, um Anspruch auf den Bonus zu haben. Es interessiert nicht, dass ich für 2011 komplett gezahlt und der Bonus sich auf 2011 beziehen würde. Leider! Sie haben mir dann vorgeschlagen, den Fall doch meiner neuen Krankenkasse (KKH Allianz) vorzulegen. Ich hatte nicht viel Hoffnung, da ich 2011 schließlich nicht bei Ihnen versichert war. Doch siehe da: der Vertreter hat alles auf seine Kappe genommen, Schließlich hatte er ja behauptet, die IKK wäre gesetzlich verpflichtet, den Bonus auszuzahlen. Nach kurzer Prüfung hat die KKH Allianz dann die vollen 260 Euro übernommen und mir sofort überwiesen. Das nenne ich Service! Kann die KKH Allianz nur weiterempfehlen, mit der IKK hatten wir die ganze Zeit nichts als Probleme und diese Abzocke zum Schluss hat uns gezeigt, dass es richtig war, dort wegzugehen! Die haben ihre eigenen Gesetze, die nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun haben, sondern nur dazu dienen, sich selber zu bereichern. Wirklich schlimm! Aber unser Fall ist gut ausgegangen. Danke für die Hilfe! Babuhmalou
Da musst du den Vertrag durchlesen welche du mit der IKK geschlossen hattest.
Dort steht wann und unter welchen Bedingungen eine Zahlung des Bonusprogrammes erfolgt.
Ein allgemeines Gesetz für vertragliche Sonderbestimmungen gibt es in diesem Fall nicht, da gelten die dortigen Vertragsbedingungen und ausgewiesenen AGB.
Ich meinte eher ein allgemeines Gesetz für alle Krankenkassen. So hatte ich den Vertreter verstanden. Aber wahrscheinlich gibt es das gar nicht und die IKK hat irgendeine Klausel, nach der sie nicht zahlen muss. Trotzdem danke!!!