Exfreundin gibt meine privaten Dinge nicht mehr raus was tun?

4 Antworten

Auch wenn hier wieder ausschließlich Rechtsexperten mit dem selben Tenor am Start sind - Pustekuchen! Da hier viele Antworten nahelegen, rechtliche Schritte einzuleiten ohne Hinweis der Sinnfreiheit, meine leider ernüchternde Einschätzung:

  • Wenn du außergerichtlich drohst, sei dir sicher auch liefern zu können & bedenke die Geister die du riefst
  • Hat dein Ex-Partner eine Rechtsschutzversicherung u.a. durch Familienmitglieder? (Sollte klar sein, in dem Fall wäre in den Kopf schießen die bessere Idee)
  • eine gerichtliche Eskalation setzt ebenfalls die Bereitschaft zur Eskalation voraus, sprich: maßgeblich ist hier früher oder später: Kannst du nachweisen das du Sache X besitzt? Gerichtliche Verwertbarkeit stellt hier eine Rechnung oder Gleichwertiges dar, anderenfalls steht berühmte Aussage gegen Aussage. Selbst ein Foto von dir und Sache X spielt hierbei keine Rolle. Bedenke auch deinen Contra auf "Hast du doch am Y. mitgenommen, Digger"
  • Besitzstreitigkeiten in Folge einer Beziehung sind generell Unsinn, ohne schriftliche Regelungen (ja auch außerhalb einer Ehe) ist eine Forderung in der Regel nichtig. Aus Erfahrung berichte ich, ein Richter hat auf den Termin keine Lust denn davon hat er im Anschluss noch 12 Stück.
  • Ich würde dir z.B. auf eine Klage auf Herausgabe direkt mit einer Anzeige wegen Verleumdung entgegenkommen - Beziehungen enden mit der Verwunderung, dass man sich doch nicht so gut kannte... Unterschätze niemals deinen Feind!

Lange Rede kurzer Schwachsinn: Ist dein Sammelkaffeebecher eine Klage wert? Achte hierbei nicht nur auf Kosten deines Anwalts, denn bei einem Loss trägst du hier auch die des Gegners inkl. Gerichtskosten. Wie bei Darlehensverträgen kommt ggf noch eine Anteil am Streitwert hinzu. Hast du die finanziellen Mittel dafür? Notfalls lass dich beim Anwalt pauschaul (z.B. telefonisch) beraten. Schildere dem Anwalt was du wissen möchtest, bitte um eine Pauschale, du überweist ihm 70€ und er gibt dir einen Überblick über die Unsinnigkeit. Bitte beachte: Es ist dennoch sein Business - trotz seiner rechtlichen Pflicht dich umfassend zu beraten.

Edith sagt: Habe gerade dein Kommentar gesehen: Ein Ring ist immer ein Geschenk, so wirst du es bei Übergabe wohl formuliert haben. 75er und paar Socken? Zeitwert < 2k? Zahl das Lehrgeld und weiter im Text.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Freddy134 
Fragesteller
 16.03.2024, 12:15
Du hast warscheinlich vollkommen recht , aber ich möchte nur den Ring zurück haben um ein Zeichen zu setzten das man nicht alles tun kann , § 1301 . Sie hat mir per WhatsApp versichert das sie das auch tut den Rest kann sie behalten wenn sie will. Aber eine Frau die verheiratet ist nicht geschieden geht mit mir eine Verlobung ein. Lässt sich eine Wohnung renovieren und möbelieren von mir und nachdem ich erfahren habe was los ist. Bricht sie den Kontakt komplett ab , wir hatten noch einen gemeinsamen Urlaub paar Tage später geplant und was sie abgezogen hat ist unterirdisch. Nicht mal das Wort es tut mir leid. Du hast vollkommen recht das alles bringt Kaum was aber ich verschenke kein Verlobungsring an eine verheiratete Frau .
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SirGeiler  16.03.2024, 12:35
@Freddy134

Nunja... nur soviel zu den Winkelzügen: Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschlang komplett verschiedene Welten. Dein Recht via BGB durchzusetzen erfordert alle oben angesprochenen Dinge, dazu kommt einer von tausenden möglichen Querschlägern wie z.B.: "Hab ich verloren" -> Schach.

Mir scheint da eher die Lust am Nachtreten im Vordergrund zu stehen, hier gibt es wesentlich spaßigeres als Geld via RA zu verbrennen. Was mir da einfiele:

  • fahr mit dem Geld in den Puff
  • baue eine Rachepornoseite
  • nutze dein personenbezogenes Wissen um z.B. Arbeit, Umfeld oder den Nachfolger abzufucken (Achtung beachte Echo)
  • nimm Geiseln, nimm etwas von Ihr und erpresse deinen Anspruch
  • spiele den Darüberstehenden, gönn ihr nen Text das sie sich das Ding einführen soll und blockiere sie (Achtung einige Sekunden warten bis "tippt..." da steht - dann blockiere)
  • Sauf dir die Hucke zu und scheiss drauf
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Freddy134 
Fragesteller
 16.03.2024, 13:15
@SirGeiler

Hahahahahaha wie geil , ich habe strafrechtlich einiges über sie in der Hand aber die Karte wollte ich nie ausspielen. Aber du hast vollkommen recht 👍😁

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SirGeiler  16.03.2024, 13:28
@Freddy134

Na dann haben wir doch Lösung und Nachtreten mit einer Klappe, überlege dir was du davon verwerten möchtest, setz einen Auflauf in WhatsApp an, bitte sie letztmalig bis zum x. um Herausgabe, anderenfalls siehst du ich gezwungen diese oder jenes zu spielen. Natürlich behälst du dir vor, zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Frist setzen, Warten, Durchziehen. Dein Ego heilt sogar auch noch ein Stück wenn du straight bleibst. 👌

Bedank dich für die gemeinsame Zeit und gehe erhobenen Hauptes aus der Convo! 🐱‍🏍

Nochmal der Hinweis: Anzeige, Aussage gegen Aussage, Möglichkeit das ihr neuer Freund sie coached und du daher deinen Gegner nicht so gut kennst wie du denkst.

Wenn du BTM in Mengen brauchst um diese in ihrem Motorraum zu platzieren, melde dich! 💪🤣

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Freddy134 
Fragesteller
 16.03.2024, 13:34
@SirGeiler

Du bist krass . Sie ist mit einem Multimillionär aus Mailand verheiratet , das Geld was sie da abgeschöpft hat. Wäscht sie über eine Firma von einem Bekannten von ihr. Habe Chats eindeutige Beweise aber bis jetzt nix gegen sie gemacht. Aber du hast echt gute Ideen muss ich sagen 🙏👍

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SirGeiler  16.03.2024, 13:56
@Freddy134

Also nicht das ich wegen Betteln vorbestraft bin, aber falls da die Hälfte zutrifft, schlagen wir lieber noch eine Fliege dazu und "schöpfen" mit ab. Chats sind leider gerichtlich nicht verwertbar, neben US Servern und 0 Überprüfbarkeit für die Instanzen kann man hier immer sagen "Habe ich nicht geschrieben, war mein Hund". Nunja ich glaube sogar, ein Verlöbnis einzugehen während während man die alte pending hat ist neben Betrugsabsicht/arglistiger Täuschung sogar mit Freiheitsentzug unter Strafe gestellt § 172. Dennoch muss ich dir als dein Anwalt raten, diese Internas nicht mehr öffentlich auszutauschen, da sonst mind. § 186 zum Tragen kommt. Unterschätze niemals deinen Gegner, Grüße gehen raus, an deine Ex die hier mitliest! 👮‍♀️🤳

Falls du Inspirationsbedarf dazu hast, wie wir sie abziehen: adde mich gerne.

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Zicke52  14.04.2024, 10:56
@Freddy134

"Lässt sich eine Wohnung renovieren und möbelieren von mir"

Das verstehe ich nicht, du hattest doch geschrieben, ihr hättet zusammengelebt. Wessen Wohnung hast du renoviert/möbliert? Deine? Ihre? Eure gemeinsame? Auf wessen Name läuft der Mietvertrag?

Wenn es deine Wohnung war, hast du deinen Einsatz ja zurück, da du sie jetzt allein bewohnt und auch die Möbel noch hast. Wenn es ihre war, kannst du die Ausgaben einklagen, falls du die Rechnungen für die Renovierungsarbeiten und die Möbel noch hast.

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Hallo Freddy134,

Du bist enttäuscht von Ihr und Ihrem Verhalten und möchtest Deine Sachen zurück.

Die Kleidung sollte Dir egal sein. Das , was Du ihr geschenkt hast, waren Geschenke und auch wenn Du es jetzt als finanziellen Verlust ansiehst, ist zu überlegen, ob es Dir das wert ist, Dich weiterhin mit ihr abzugeben.

Du warst so anständig und hast ihr ihre Sachen gebracht und hast somit Deinen Part erfüllt, was sehr für Dich spricht.

Das sie Dir droht und auch ihre Freundin, zeigt doch, was sie für einen Charakter hat.

Es ist natürlich aber auch zu verstehen, dass Du so teure Geschenke wie den Ring zurück haben möchtest.

Das was Du machen kannst, ist zu einem Anwalt gehen, der Ihr einen "saftigen" Brief schreibt, dass sie die Sachen rausgeben soll. Oft hilft schon allein der Brief des Anwalts, dass sich das "Blatt" wendet, denn damit wird sie nicht rechnen.

Wenn sie darauf nicht reagiert, solltest Du es aber dabei belassen, denn dann musst Du erst mal beweisen, was Dir gehört usw.......

Der Brief vom Anwalt ist allerdings nicht gerade günstig, könnte aber einiges bewegen, da dieser ihr auch schreiben wird, dass sie von Drohungen absehen soll-hier wäre natürlich von Vorteil, wenn Du Nachrichten gespeichert hast. Diese würden aber vor Gericht nicht zugelassen werden- das nur nebenbei.

Sie hat Dich sehr verletzt und scheint auch jetzt keinerlei Reue zu zeigen und fühlt sich Dir überlegen.

Gib Dich auf keine Fall mehr mit ihr selber ab , informier sie auch nicht über Dein Vorhaben-solltest Du einen Anwalt einschalten-, denn dann ist sie schon vorgewarnt.

Brich sofort jeden Kontakt ab, sperr sie überall,.......

Wenn sie Dir plötzlich die Sachen doch übergeben möchte-sei hellhörig-und hol diese nicht alleine ab, nimm einen Zeugen mit-Du weißt nie, was Menschen mit solchem Charakter einfällt.

Meiner Meinung nach, sind solche Menschen keinerlei Energie mehr wert, aber-große ABER- sie sollte doch nicht noch auch einen Gewinn aus Deinen Sachen ziehen und meinen, sie könne alles mit Dir machen und darum ist es sehr gut zu verstehen, dass Du es so nicht belassen möchtest.

Liebe Grüße und ich wünsch Dir sehr, dass sich alles zum "Guten" wendet-diese Frau nicht auch noch hier ihr "Ziel" erreicht.

Es käme darauf an, wie wichtig die Sachen sind, die sie noch hat. Sind sie wertvoll oder für dich notwendig, würde ich so verfahren, wie bereits vorgeschlagen: einen sachlichen Brief schreiben und auf Herausgabe an eine neutrale, dritte Person bestehen. Handelt es sich nur um Kleinkram, würde ich darauf verzichten.

Freddy134 
Fragesteller
 16.03.2024, 11:33

Teure Klamotten ein 75 Zoll TV ein cartie Verlobungsring also es geht schon um paar Euro , und ich habe ihr auch alles zurückgegeben. Es geht auch nicht ums Geld sondern um die Art , jemand betrügt einen und ist dann noch so frech und bedroht mich ohne das ich überhaupt etwas getan habe

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Minischweinchen  17.03.2024, 10:36
@Freddy134

Wenn es Dir tatsächlich nur um die "Art" geht und nicht um den Wert der Sachen, dann ist es nur ein "Racheakt" von Dir und dann begibst Du Dich auf ihr Niveau und dann solltest Du das alles lassen.

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Wenn es Dir doch wichtig ist, lass einen Anwalt einen Brief schreiben. Das kostet natürlich was und der Preis wird Dir vorher genannt.
Alles Andere ist vergebene Mühe.