Ex will ehemaliges Weihnachtsgeschenk zurück (Handy)?
Mein ex hat mir 2015 ein Smartphone zu Weihnachten geschenkt, allerdings hat er es auf Raten abbezahlt. Meine sim Karte lief auf mich,die hab ich vom alten Handy übernommen. Nun gut ein halbes Jahr nach unserer Trennung meinte er er wäre beim Anwalt gewesen und rechtlich würde das Handy ihm gehören und er möchte es zurück Jetzt habe ich aber das Handy auch gar nicht mehr, wäre aber auch nicht gewillt es ihm zurück zugeben. Die Nachrichten ließ ich unkommentiert,da ich keinen Kontakt möchte.
Meine Frage ist nun hat er tatsächlich Anspruch darauf? Meine Familie kann "die Schenkung" bezeugen sie waren ja dabei. Schriftlich liegt mir nichts vor .
8 Antworten
Also wenn er es dir Geschenkt hat gehört es dir. Die Frage ist ob der Ratenkauf unter Eigentumsvorbehalt geschehen ist. Wenn er nicht Eigentümer war konnte er dir nichts schenken. Allerdings konnte er dir das Anwartschaftsrecht übertragen. Wurde es denn noch während eurer Beziehung voll abbezahlt?
Als Zeugen würden ihm ja nur Leute was bringen die bei der Übergabe dabei waren bzw. wenn jemand gesehen hat du hast ein bestimmtes Handy dann muss es ja nicht seins sein. Allerdings wenn du sagst du hast das gleiche Handy gehabt dann könnte man von dir verlangen die Rechnung vorzulegen. Man könnte dich fragen was für ein Handy du die lezten Jahre hattest und wieso davon keine Rechnung existiert. Ist eine komplizierte Sache. Aber über sowas einen Prozess zu führen würde ich für risikoreich (für ihn) halten. Weil er ja die Gerichtskosten vorschießen muss und alles. Wenn er aber noch andere Sachen von dir zurück haben will lohnt sich das eher. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sein Anwalt ihm rät nur wegen dem Handy zu klagen.
sonst gibt es nichts, was er haben möchte (laut ihm)
Mir geht es halt darum, dass ich keinen Kontakt möchte und die Nachrichten ignorieren, bis tatsächlich etwas vom Anwalt kommen sollte. Allerdings denke ich eher, dass es hier darum geht zu provuzieren. Aber wir werden sehen. Werde es jetzt einfach mal so machen. Ändern kann ich es dann im schlimmsten Fall sowieso nicht.
Danke für deine Hilfe!
naja aber es kann sein dass er einen Eigentumsvorbehalt mit dem Verkäufer vereinbart hat. du müsstest also beweisen dass er sein Anwartschaftsrecht auf dich übertragen hat. Eine Schenkung käme nicht in Betracht wenn er noch gar nicht Eigentümer geworden wäre. kann er denn beweisen dass du das Handy jemals hättest? zeugen?
Hm das ist eine gute frage ich denke seine neue Freundin würde er als zeuge vorbringen und seine Familie. Die Freundin kenne ich nichtmal persönlich und die Familie war an Weihnachten nicht dabei aber ich denke da Stände Aussage gegen Aussage denn ich kann wie gesagt auch nur meine Familie als Zeugen vorbringen
Nein soweit ich weiß bezahlt er es immer noch ab.aber das ist doch eigentlich sein Problem oder nicht? Hätte er es verloren müsste er ja auch weiter zahlen
Bevor du dich auf einen Streit einlässt - mit oder ohne Anwalt, würde ich ihm das Teil wiedergeben.
Wenn du es nicht mehr besitzt, dann würde ich es ihm so sagen - dann kann er ja den Anwalt einschalten, wenn er möchte.
Streitereien führen zu nichts mehr. Wahrscheinlich geht es auch weniger um das Handy, sondern um verletzte Gefühle, Stolz und Ehre.
Somit ist das Handy nur ein Vorwand und mit diesem Vorwand kann eure Beziehung nicht ausdiskutiert werden. Vielleicht solltet ihr doch nochmal miteinander vernünftig reden ... dann könnte es sein, dass das Handy auf einmal gar nicht mehr so wichtig ist.
Er hat eine Freundin seit geraumer Zeit glaube eher weniger das es um verletzte Gefühle geht
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/1545/geschenke-darf-man-sie-zurueckfordern/
Ich vermute nicht,Du hast zwar keinen Vertrag unterschrieben, aber du besitzt es ja nicht mehr!
ob Geschenke nach gescheiterten Beziehungen zurückverlangt werden können entscheidet konkret der Einzelfall, also kannst du nicht 100% sicher sein :/
Ach ja und hier: http://www.sueddeutsche.de/leben/verhaltenskodex-geschenkt-ist-geschenkt-oder-1.63551
wenn er es nicht zu einem Bestimmten zweck den du nicht erfüllst geschenkt hat kannst du es behalten/musst es nicht zurück geben.
Was das denn hahaha
Ne gib mir meinen Teddy wieder.
Würde mich so schämen. Mir wäre das so peinlich haha.
Finde es auch unverschämt ehrlich gesagt. Ich gehe auch nicht hin und verlange Geschenke zurück die ich vor Jahren gemacht habe auch wenn sie teuer waren
Nein hat er nicht. Mit der schenkung hat er rechtlich das eigentum und besitz des handys abgegeben.
er muss es beweisen dass er dir das Handy gegeben hat dh der Richter müsste es ihm glauben. ob er wirklich klagen wird deswegen? ;)