Handyvertrag und Schenkung- wer hat recht?

5 Antworten

Nein. Die Schenkung wurde bewirkt und damit ist das Schenkungsversprechen wirksam geworden. Die Ansprüche gegen den Telekommunikationsbetreiber sind dir abgetreten worden und das Handy wurde dir übereignet.

Eine Schenkung kann rückabgewickelt werden wegen Verarmung des Schenkers oder aus grobem Undank widerrufen werden. Beides ist hier nicht ersichtlich.


Yasxxmin18 
Fragesteller
 06.06.2020, 20:05

Was ist denn grober Undank?

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Wenn der Vertrag auf seinem Namen weiterläuft dann kann er es zurück verlangen doch wenn es auf deinem Namen ist dann musst du ihn nichts zurückgeben und was ist das denn bitte für ein Freund dass er das zurück haben will das ist beschämend


alarm67  06.06.2020, 19:44

EX Freund!

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Yasxxmin18 
Fragesteller
 06.06.2020, 19:45

Stimmt ja... leider nicht aber was ist mit dem Geld was ich gezahlt habe?!

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Geschenkt ist geschenkt!

Nur aufgrund von groben Undank könnte man u. U. ein Geschenk zurück fordern.

Aber wenn zu dem Handy ein kostenpflichtiger Vertrag gehört, dann solltest/musst?? Du zukünftig auch die kompletten Kosten tragen.


Yasxxmin18 
Fragesteller
 06.06.2020, 19:47

Ich habe schon fast alle Kosten getragen und ihm jeden Monat einen Betrag gezahlt ...

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Hast du das schriftlich dass er es dir geschenkt hat? Wenn der Vertrag auf seinen Namen läuft, würde er einfach nicht mehr zahlen und der Anschluss würde gesperrt.


Yasxxmin18 
Fragesteller
 06.06.2020, 19:45

Also ich habe es nicht schriftlich, aber es gibt mehrere Leute die es gehört haben und auch chatverläufe in denen dies steht. Meine email Adresse ist dort auch drinnen... und habe mehrmals angerufen. Außerdem habe ich ihm Geld dazu gegeben.

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Geschenkt ist geschenkt. Aber du musst im Zweifelsfall nachweisen das er es dir geschenkt hat. Wenn er clever wäre, würde er es als gestohlen melden und die Sim Karte sperren lassen. Dann kannst du es nicht mehr nutzen.