Ex Freundin evtl Schwanger sagt aber nichts, macht sie sich strafbar?

2 Antworten

Es besteht für eine Schwangere keine rechtliche Verpflichtung, dem Erzeuger die Schwangerschaft mitzuteilen.

Auch bei unverheirateten Eltern kann der Vater des Kindes mit dem
Einverständnis der Mutter seine Vaterschaft freiwillig anerkennen. Damit einher geht auch die Anerkennung seiner Unterhalts­verpflichtung gegenüber dem Kind.

Ansonsten kann die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft auf Antrag beim sowohl durch das Kind, durch die Kindesmutter als auch durch den Mann, der sich für den Kindesvater hält, gestellt werden.

Wenn das genetische Abstammungsgutachten (DNA-Vaterschaftstest) positiv ist, gilt die Vaterschaft (mit all ihren Verpflichtungen) als festgestellt.

Alles Gute für dich!

Ob sie es verheimlicht oder nicht, änder nichts an der tatsache, dass du dann Vater bist und zu zahlen hast.