Ex Frau will ihren Anteil am gemeinsamen Haus nicht abtreten. ....?
Lebe seit ca 2 Jahren getrennt und die Scheidung könnte nach ewigen Rosenkrieg endlich über den Tisch gehen. .... Ich wohne mit der gemeinsamen Tochter und meiner neuen Lebensgefährtin nebst Tochter im gemeinsamen Wohnhaus, welches dringend saniert werden müßte. ... Trotz mehrerer finanzieller Angebote ( basierend auf Gutachten ) möchte Sie sich nicht von ihrer Hälfte trennen und verweigert auch jegliche beteidigung an Reperaturkosten oder amtlichen Auflagen (Vermessung des Grundstückes ) Sie zieht es vor die monatliche Nutzungsentschädigung zu beziehen. ..... Wie lange muß ich mir diesen Zustand gefallen lassen?? Ich möchte nicht unbedingt eine Zwangsversteigerung einleiten. Sie hatt auch keine eigenen Anspruch geltend gemacht. ..ist auch finanziell gar nicht in der Lage dies selber zu unterhalten
8 Antworten
Bei einer Freundin war die Situation ziemlich gleich, nur dass die Mutter der Tochter in der Zwischenzeit eine schwere körperliche Behinderung hatte. Das Gericht hat dann ein Machtwort gesprochen bzw. eine Vermögensaufteilung vorgenommen.
Es bleibt nur die Teilungszwangsversteigerung. Aus dieser können Sie das Haus ersteigern und sie bekommt nur ihren Anteil abzüglich der Gebühren. Dann ist das Thema durch. Machen Sie es nicht, haben Sie sie noch ewig am Hacken. Vielleicht reicht es, wenn ihr Anwalt oder Sie Ihr ein letztes Angebot machen, alternativ die Teilungszwangsversteigerung ankündigen.
Schlimm, wenn einer nicht loslassen kann.
Lass dich doch am besten von einem Anwalt beraten,und zwar so bald wie möglich..Ich an deiner Stelle würde mir nichts gefallen lassen diese Frau will dir nur schaden
Gibt nix schlimmeres als verbitterte Ex Partner...
Die Hausangelegenheit könnte im Scheidungsverfahren geklärt werden, sofern diese nicht schon als Folgesache bereits anhängig ist (Das Haus wird auf Dich übertragen gegen Entgeltleistung des anteiligen Wertes an die Frau) Das Gericht wird dies dann entscheiden. Die Frau kann sich nicht ewig quer legen.
Ja gut ....so ungefähr konnte ich mir das auch denke......Anwalt ist schon ne weile dran....aber was ist mit den gemeinsamen Verpflichtungen. ...wenn Gefahr im Verzug ist und die Heizung schlapp macht.. ihr die Zahlungen kürzen??das hätte wohl damals bei der Ausfall Verhandlung mit einfließen müssen......