Eventim Konzerttickets über Foto gültig?

2 Antworten

Es wäre möglich, daß der Käufer, eben weil Du die Tickets offen ins Netz gestellt hattest, von Anfang an geplant hatte, erst das Konzert zu besuchen und dann das Geld mit genau dieser Begründung zurückzufordern. Aber pauschal unterstellen kann man ihm das natürlich nicht.

Ich kriege regelmäßig ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln, wenn ich bei Kleinanzeigen oder eBay sehe, wieviele Leute da ihre Tickets mit offenem Bar- oder QR-Code einstellen.
Natürlich kann ein solcher Code, sofern das Bild scharf ist, von einem Foto genausogut gescannt werden wie vom Originalticket. Dafür muss man nichtmal erst noch ein pdf draus machen und das ausdrucken, sondern man kann einfach das Foto auf dem Smartphone vorzeigen!!!
Das Scannen irgendwelcher Codes von irgendwelchen Gegenständen, auf Plakaten oder sonstwo ist doch heute gang und gäbe, von daher sollte jeder, der ein Smartphone nutzt, auch wissen, daß es völlig wurscht ist, wo so ein Code drauf ist oder wie er gezeigt wird, wichtig ist nur, daß er vollständig ist und somit vom Scanner gelesen werden kann.
Und jeder Ticket-Code ist halt nur 1x gültig. Wenn der Code bereits von einem Bild gescannt und somit entwertet wurde, nützen einem die Originaltickets auch nichts mehr.

Ich hab das selbst schon gemacht, Tickets buchstäblich Last Minute verkauft, weil ich im Stau stand und das Konzert nie mehr rechtzeitig erreicht hätte.
Oder morgens krank und Versand nicht mehr möglich war.
Tickets fotografieren, anbieten mit geschwärztem Code auf dem Bild in der Annonce und dann dem Käufer das Originalfoto schnell aufs Handy schicken. Reicht, damit der reinkommt.

Wenn im vorliegenden Fall der Käufer tatsächlich neue Tickets kaufen musste, um reinzukommen, und das nachweisen kann in Form von an der Abendkasse gekauften Tickets und einem Kaufbeleg, dann würde, sofern der Käufer tatsächlich Klage einreicht, wahrscheinlich zu seinen Gunsten entschieden, denn natürlich hat er ein Anrecht auf gültige Tickets, mit denen er das Konzert auch tatsächlich besuchen kann.
Die Ahnungslosigkeit beider Parteien hebt sich wohl mehr oder weniger gegenseitig auf. Der Käufer hat nicht erhalten, was er bezahlt hat, nämlich Tickets, die ihm den Zutritt zum Konzert ermöglichten. Und daß die Tickets nicht gültig waren, hat nicht der Käufer, sondern der Verkäufer zu verantworten.

Von daher: Ja, natürlich darf der Käufer sein Geld zurückverlangen, wenn die Ware, die er erhalten hat, nicht die versprochenen Eigenschaften hat (nämlich ihm den Zutritt zum Konzert zu ermöglichen).

Allerdings ist noch die Frage, ob der Käufer tatsächlich den Weg einer Zivilklage beschreiten würde, denn dafür müsste er zunächst mal sämtliche Kosten vorstrecken. Und bei jemandem, der dem Verkäufer schon gleich mal mit "ich weiß, wo Du wohnst" droht, habe ich erhebliche Zweifel, ob der das mit dem zivilen Rechtsweg auf die Reihe bekommt. Vor allem, wenn ihm klar wird, daß er für einen Mahnbescheid und sämtliche weitere Schritte erstmal bezahlen muss...

Von welchem Betrag reden wir denn hier eigentlich?
Und wie wurden die Tickets bezahlt?
Bar bei Übergabe?
Oder direkt über eBay?

Du hast ziemlich fahrlässig gehandelt, einen gültigen Ticketbarcode zu verwenden. Damit ein echt aussehendes Print@Home-Ticket zu basteln, ist dann gar nicht so schwer. Insofern trägst du mE, wenn die Situation tatsächlich so war wie vom Käufer geschildert, eine Mitverantwortung.

Andererseits könnte der Käufer auch versuchen dich zu veralbern. Kann er Dir belegen, dass er neue Tickets kaufen musste?


Lemono27 
Fragesteller
 01.11.2023, 22:09

Bisher konnte er nicht belegen das er neue Tickets kaufen musste aber im Endeffekt trägt der Käufer doch ein eigen Risiko oder nicht? Er hat ja die Tickets inklusive barcodes auf den Fotos gesehen und hätte sich ja gegen den kauf Entscheiden können ich wusste das mit den barcodes und den Print@home Tickets überhaupt nicht!

0
woizin  01.11.2023, 22:11
@Lemono27

Unwissenheit schützt hier nicht. Aber guter Punkt, er hätte natürlich das Risiko seinerseits nicht eingehen müssen.

0
Lemono27 
Fragesteller
 01.11.2023, 22:14
@woizin

Was würde deiner Meinung nach passieren wenn er vor Gericht gehen würde da er es mir schon paar mal angedroht hat? Im Endeffekt hat er ja durch eBay Kauf selber ein Fehler begangen da ich kein Betrug Versuch gemacht habe was ich auch belegen kann. + er hat mir auch schon gedroht mich zu suchen da er weiß wo ich wohne kann ich das auch als Bedrohung gegen ihn verwenden?

0