Erstes Semester lief nicht gut
Hallo Community,
Ich habe jetzt mein erstes Semester in Wirtschaftsrecht hinter mir(insgesamt 7 Klausuren wurden geschrieben) und mein Notendurchschnitt wird leider bei ca. 3,8 liegen(+ 2 nichtbestandene Klausuren). Jedes Semester wird bei den ECTS gleich gewichtet,sodass es jedes Semester ca. 30 ECTS gibt. Da ich jetzt das erste Semester nicht so gut hinbekommen habe,würde es mich interessieren wie sehr sich meine Noten im ersten Semester auf die Endnote(Bachelor) auswirkt ? Ich habe mir jetzt felsenfest vorgenommen, härter zu arbeiten und möchte auch die Semesterferien dazu nutzen einiges auzuarbeiten. Ich muss auch erhlich zugeben,das die Umstellung von der Schule zum Studium nicht so einfach war,wie ich es mir anfangs vorgestellt habe. Ich will eigentlich auch noch im späteren Verlauf meinen Master an der Hochschule machen und dazu bin ich nur berechtigt,wenn ich einen Schnitt von 2,5 aufweisen kann ? Ist dies noch machbar,trotz der schlechten Noten ? Tschuldigung,wenn die Frage komisch klingt.
Mit freundlichen Grüßen
kanalplatz
5 Antworten
Ich habe an sich eine viel grundsätzlichere Frage: Was kann man mit einem Abschluß in Wirtschaftsrecht denn überhaupt anfangen? Alle klassischen juristischen Berufe setzen den Assessor voraus, also die normale Juristenlaufbahn mit beiden Staatsexamen. Ich habe das auch hinter mir und weiß von zahlreichen ehemaligen Studienkollegen, dass man auch in Wirtschaftsunternehmen lieber Assessoren einstellt, schon allein deswegen, damit die als Syndikusanwälte auftreten können.
ich wage mal zu behaupten dass du zumindest keinen einser schnitt hinlegen wirst... bisher wurden 5 klausuren von dir benotet und mit den zwei offenen vom ersten semester und den restlichen kommt noch einiges auf dich zu... du könntest deinen schnitt da natürlich verbessern... außerdem hängt viel von der gewichtung ab... die bachelorarbeit hat im regelfall zb eine sehr hohe gewichtung, mit einer sehr guten note dabei kannst du deinen schnitt erheblich verbessern
Bei mir war es so, dass die ersten beiden Semester zum Grundstudium zählten. Das Grundstudium wurde jedoch nur zur Gesamtnote hinzugezählt, wenn dadruch der Schnitt aus dem Haupstudium (3-7 Semester) verbessert werden konnte.
Also keine Sorge! :-)
Naja juristische Inhalte sind immer hart, da feiern sich die Leute ja so schon, wenn sie Hauptsache bestanden haben. Und dass man im ersten Semester erstmal einen Schlag ins Gesicht bekommt, ist auch ziemlich normal. Von daher würd ich mir da am Anfang nicht so viele Sorgen machen.
Naja, wenn du nicht mal in der Lage bist, das zu prognostizieren, wird es tatsächlich schwer werden im Studium für dich.
Natürlich ist das möglich!