Erste Hilfe kurs und Ersthelfer dasselbe?
Muss auf einem vertrag angeben ob ich Ersthelfer bin
habe nur den erste hilfe kurs für den Führerschein gemacht
ist es dasselbe?
lg
5 Antworten
Ersthelfer ist grundsätzlich die Person, die erste Hilfe (nicht rein Medizinisch betrachtet) leistet, egal in welcher Form. Und sei es das Absetzen eines Notrufs.
Der Erste Hilfe Kurs hat somit nichts per Se mit einem "Ersthelfer" zu tun, sondern soll sehr Laienhaft erste Maßnahmen erklären, die man machen kann, oder auch nicht sollte, im Falle des Bedarfes.
Ich zb. bin Rettungssanitäter & Feuerwehrmann und die Definition "Ersthelfer" ist bei mir eine andere zu erwartende "Erste Hilfe" als bei einem Laien. Hier wäre ich als "Medizinisch qualifizierte Fachkraft" zu bezeichnen, erweiterte "Erste Hilfe" zu leisten.
Kommt auf den Kontext an. Ersthelfer ist grundsätzlich mal derjenige der zuerst an eine Unglücksstelle kommt und erste Hilfe Maßnahmen trifft.
Einem deinem Fall wird es eher das hier sein: https://www.bfga.de/arbeitsschutz-lexikon-von-a-bis-z/fachbegriffe-c-i/ersthelfer/
Um Ersthelfer zu sein, musst du den Erste-Hilfe Kurs alle zwei Jahre wiederholen und vorher einen Kurs mit 6 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten absolviert haben.
Aber du hast die Grundausbildung zur Ersten Hilfe.
Für die Klassen A und B reicht der Sofortmaßnahmen Lehrgang aus, bei C und D braucht man einen richtigen Erste-Hilfe-Kurs. Wie es bei Klasse T aussieht weiß ich nicht. Ebenfalls einen Erste-Hilfe-Kurs brauchen Tf bei Einsatz auf Triebwagen ohne Zugbegleiter.
Was für ein Vertrag? Führerschein-Ausbildung? Beim PKW-Führerschein ist nur ein abgespeckter Erste-Hilfe-Kurs nötig, brauchst aber die Bescheinigung, sonst gilt es nicht. Im Zweifelsfall die Stelle fragen, die dir das Formular gegeben hat.
notting