Erste-Hilfe-Kurs Nachweis durch Bundeswehr?
Muss man den Erste-Hilfe-Kurz trotz Sanitätsausbildung bei der Bundeswehr machen, wenn man keine klare Bescheinigung dafür hat? Nur Abgangszeugnis wo es erwähnt wird ist vorhanden.
2 Antworten
Für den Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis?. Gemäß Paragraph 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bist du eigentlich von der Teilnahme am erste Hilfe Kurs "befreit", wenn du an einer Sanitätsausbildung bei der Bundeswehr absolviert hast. "Unklare Bescheinigung", das könnte dann ein Problem geben, letztendlich kommt es darauf an, ob der Sachbearbeiter bei der Fahrerlaubnisstelle das akzeptiert oder nicht, Frage das explizit nach, denn ohne gültige erste Hilfe Bescheinigung wird dein Antrag nicht weiter bearbeitet.
Denn musst du so oder so machen, weil das der Einsatzersthelfer ist, der in 4 Module aufgeteilt ist und sich vom normalen Erste-Hilfe Kurs etwas unterscheidet.
Die jährliche Teilnahme ist für jeden Soldaten Pflicht.
Einfach zum Straßenverkehrsamt hingehen und den vorzeigen. Der EEH A ist genauso anerkannt wie der Erstehilfekurs.
Ich meine im Bezug auf den Führerschein. Ob ich an dem Erste-Hilfe-Kurs wegen unklarer Bescheinigung teilnehmen muss.