Erstausstattung trotz fester arbeit?
Schönen guten Tag
Ich habe vor mir im neuen Jahr eine eigene wohnung zu zulegen
Jetzt meine Frage ich geh fest arbeiten mit Mindestlohn habe ich trotzdem ein Anspruch auf die Erstausstattung?
Und zählt das nur wenn man nicht arbeitet und wo muss ich mich da hin wenden
Villt hat ja jemand Erfahrung
7 Antworten
Wenn Du ausziehen willst, dann solltest Du Dir etwas zusammensparen, damit Du Dir Deinen Hausrat kaufen kannst.
Warum sollte das der Steuerzahler finanzieren?
Bekommst du Aufstockend ALG2 ? Dann kann es sein, das dir Zuschüsse zur Wohnung zustehen. In welcher Form, ob als Darlehen oder ohne Rückzahlung lässt sich von hier aus nicht sagen. Dazu zählt dann nicht nur die Erstausstattung, sondern auch die Kaution der neuen Wohnung oder Umzugshilfe.
Soweit ich weiß hast du kein Anrecht auf Erstausstattung, da du berufstätig bist. Es gibt günstige Möbel und Elektrogeräte im Sozialkaufhaus, auch bei eBay Kleinanzeigen und in der Zeitung findest du gute gebrauchte Möbel.
Wenn du arbeitest und ausreichend verdienst, wird der Steuerzahler dir nicht deine Erstausstattung bezahlen.
Du gehst Arbeiten und verdienst Geld, eine Erstausstattung gibts vielleicht von Mami und Papi, aber sicher nicht vom Amt.
Nach abgeschlossener Ausbildung sind Papi und Mammi nicht mehr zuständig.
Ab dem Moment sind tatsächlich die Ämter Ansprechpartner, wenn er ausziehen will und dafür zu wenig verdient. Ob nun das JC mit Aufstockung oder Wohngeld oder oder... man muß vorstellig werden und fragen, welche möglichkeiten es gibt.