Erstausstattung mehrfach beantragen

3 Antworten

Nein. Nochmal gibt es die nicht. sonst könnte man ja die Möbel verkaufen und wieder eine Erstausstattung beantragen. Wenn dein Vermieter sie im Rahmen des Vermieterpfandrechts einbehalten hat, hast du sie ja sozusagen als "Zahlungsmittel" eingesetzt.

Die Erstausstattung vom Amt wirst du vermutlich nicht nochmal bekommen. Du kannst es bei der Caritas versuchen. Bei uns in der Stadt helfen sie Bedürftigen wenn es irgendwie geht. Die haben ein Möbellager in dem Möbel von Haushaltsauflösungen stehen z.B. weil jemand ins Heim kam oder verstarb der keine Erben hatte bzw. die Erben die Sachen gespendet haben.